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Vogelgrippe: Präventionsmassnahmen und obligatorische Registrierung der Geflügelhaltung

Die Fälle von Vogelgrippe bei wildlebenden Wasservögel und Nutzgeflügel in Europa haben zugenommen. Mit der aktuellen Migration von Wasservögel zur Überwinterung in unseren Breitengraden, steigt das Risiko, dass die Seuche in die Schweiz eingeschleppt und verbreitet wird. Erste Fälle wurden bereits im Kanton Zürich nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, empfiehlt allen Geflügelhaltern vorbeugende Massnahmen zu treffen. Ein weiteres wesentliches Element der Prävention ist die Registrierung aller Geflügelhaltungsbetriebe, die von jedem Halter mit Hilfe des vom Staat Wallis zur Verfügung gestellten Systems durchgeführt werden muss.

Im Winter 2021/2022 mussten in Europa in über 2’400 Betrieben fast 50 Millionen angesteckte Hausgeflügel getötet werden. 2022 waren erstmals auch im Sommer mehrere Hundert wildlebende Vögel betroffen.

Angesichts des nahenden Winters, in dem Fachleute mit zahlreichen weiteren Fällen in Europa vor allem entlang der zwei Migrationsachsen rechnen, ist Vorsicht geboten. Denn rund eine halbe Million Wasservögel verbringt jedes Jahr den Winter in der Schweiz. Derzeit treffen die Vögel aus Nordosteuropa zur Überwinterung an unseren Seen und Gewässern ein. Kürzlich wurden bei einem Graureiher und einem Pfau im Kanton Zürich das Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen.

Präventionsmassnahmen

Um der Ausbreitung der Seuche entgegenzuwirken, ist es wichtig, jeden Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögel zu verhindern. Das BLV ruft daher die Geflügelhaltenden auf, Folgendes zu beachten:

  • Schützen Sie Futter- und Wasserstellen vor Wildvögel.
  • Halten Sie sich an die Biosicherheitsmassnahmen, das heisst: Wechseln Sie vor dem Betreten der Stallungen Schuhe und Überkleider und desinfizieren Sie die Hände.
  • Sie dürfen Ihre Tiere weiterhin nach Draussen lassen. Bereiten Sie sich aber darauf vor, dass der Auslauf der Tiere nötigenfalls überdacht werden muss. Überprüfen Sie bestehende Gitter auf Löcher.

Aus Vorsicht sind Personen, die auf Vogelkadaver stossen, gebeten, diese nicht zu berühren und sich an einen Wildhüter zu wenden.

Registrierungspflicht

Seit dem 1. Januar 2010 ist in der Schweiz die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für die Hobbyhaltung. Für grosse gewerbliche Haltungen erfolgt die Registrierung bereits über die Tierverkehrsdatenbank (TVD). Um die Erfassung von Hobbybetrieben mit wenigen Tieren zu vereinfachen, hat der Kanton Wallis ein Informatiksystem entwickelt, das es den Besitzerinnen und Besitzer ermöglicht, ihre Geflügelhaltung direkt online anzumelden. Die Registrierung erfolgt unter Nutzung eines QR-Codes (siehe unten) oder ist unter http://geo.vs.ch/gefluegel möglich.

Dieses Angebot richtet sich an Halter von nicht in der TVD registrierungspflichtigem Geflügel der folgenden Arten: Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Wachteln, Enten, Gänse, Strausse und Schwäne.

Nach der Registrierung können Sie bei Änderung der Situation auf elektronischem Weg informiert werden.

QR-Code für die Registrierung von Geflügelhaltungen:

Illustrationsbild