Medienmitteilung Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport

Baudossiers der Gemeinde Val de Bagnes - Standortbestimmung zum BewG

Im Zusammenhang mit den Baudossiers der Gemeinde Val de Bagnes erzielt die Dienststelle für Grundbuchwesen grosse Fortschritte bei der Bearbeitung der Dossiers, die unter das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) fallen. Von den 102 Dossiers, die einer fundierten Analyse unterzogen wurden, konnten 93 mittlerweile geregelt werden. Noch offen sind 9 Dossiers, für die demnächst ein Entscheid vorliegen dürfte. Ganz allgemein wurden Massnahmen eingeführt, welche die Vergabe der BewG-Bewilligung im gesamten Kantonsgebiet verbessern sollen.

Im Juni 2022 beendete der Staatsrat das besondere Oberaufsichtsverfahren, das 2016 in Zusammenhang mit den Baudossiers der Gemeinde Val de Bagnes eingeleitet worden war. Bei dieser Gelegenheit betonte der Staatsrat, dass die Dienststelle für Grundbuchwesen (DGB) im Rahmen seiner ordentlichen Verwaltungstätigkeit auch weiterhin die Dossiers bearbeiten werde, die unter das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) fallen.

Grund für die Trennung dieser beiden Bereiche ist, dass sie gemäss den gesetzlichen Grundlagen von unterschiedlichen Entscheidungsinstanzen behandelt werden. Während das Oberaufsichtsverfahren im Bauwesen direkt dem Staatsrat unterstand, ist die Dienststelle für Grundbuchwesen die zuständige erstinstanzliche kantonale Behörde für Entscheide im Bereich des BewG.

Das BewG ist ein Bundesgesetz, das den Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen im Ausland unter Bewilligung stellt. Für diese Bewilligungen ist im Wallis die DGB zuständig. Seit 2016 die Oberaufsicht eingeführt wurde, hat diese Dienststelle über 11'000 Dossiers behandelt, die im Kantonsgebiet das BewG betreffen. 900 dieser Dossiers betrafen dabei die Gemeinde Val de Bagnes. Nachdem die Problematik der illegalen Bauten in Verbier aufgedeckt worden war, wurden 102 Dossiers im Detail analysiert und von der DGB engmaschig verfolgt. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Fälle, die vor 2016 als BewG-Dossiers behandelt wurden und in den verschiedenen Berichten zur Bauaffäre in der Gemeinde Val de Bagnes aufgetaucht sind oder durch Whistleblowing aufgedeckt wurden.

93 dieser Dossiers sind mittlerweile abgeschlossen. In einigen Fällen wurde eine zusätzliche Bewilligung erteilt; dies wenn die Flächenerweiterung zulässig war, obwohl keine Baubewilligungen beantragt wurde. In anderen konnte die DGB feststellen, dass die fraglichen Eigentümer nicht länger dem BewG unterstellt waren, da sie ihren Wohnsitz in die Gemeinde verlegt hatten. In wieder anderen Fällen wurde im Rahmen einer Ortsschau schliesslich festgestellt, dass die realisierten Bauten mit den bewilligten Plänen übereinstimmten. Neun Dossiers sind noch hängig und bei der DGB in Bearbeitung, wobei diese davon ausgeht, demnächst ihre Entscheide treffen zu können.

Das Bekanntwerden der Problematik innerhalb der Gemeinde Val de Bagnes hat es der Dienststelle für Grundbuchwesen ermöglicht, die Bearbeitungsweise der BewG-Dossiers zu überprüfen, neue verbesserte Arbeitsverfahren einzuführen und die Kontrolle aller bewilligungspflichtigen Fälle auf dem Kantonsgebiet zu intensivieren.

 

Verbier © Yvain Genevay