Medienmitteilung Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur

Kantonaler Familienfonds 2022 - Erhöhung der Unterstützung für Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen

Der Staatsrat hat beschlossen, die Unterstützung für Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gezielt zu verstärken und die Unterstützung für die am stärksten benachteiligten Familien zu erhöhen. Die zugesprochenen Beträge 2022 variieren neu zwischen 1’350 Franken und 2’100 Franken, d.h. für die ärmsten Familien bis zu 350 Franken mehr pro Jahr. Insgesamt werden damit am Ende des Jahres rund 18,5 Millionen Franken an bedürftige Familien im Kanton ausbezahlt.

Der kantonale Familienfonds gewährt im Wallis lebenden Alleinstehenden oder Paaren mit bescheidenem Einkommen und Kinderlasten eine Sozialhilfe in Form einer jährlichen Haushaltszulage.

Das steuerliche Einkommen bestimmt den Leistungsanspruch nach denselben Kriterien, die auch für den Anspruch auf Subventionen für Krankenkassenprämien gelten. Der Staatsrat hat an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2022 die Grenzwerte für den Anspruch auf die Haushaltszulage des kantonalen Familienfonds für das Jahr 2022 festgelegt (siehe beiliegende Tabelle).

Das ab 2021 eingeführte progressive System ermöglicht es, Familien einen Betrag zu gewähren, der je nach Haushaltseinkommen variiert. Bisher erhielten alle betroffenen Familien einen einmaligen Betrag von 1'350 Franken. Im Jahr 2021 wurden den Familien Beträge zwischen 1'350 Franken und 1'750 Franken gewährt.

In einem für die Privathaushalte sehr schwierigen finanziellen Umfeld und um die am stärksten benachteiligten Familien stärker zu unterstützen, hat der Staatsrat beschlossen, diese Unterstützung gezielt zu erhöhen. Für die Familien mit den kleinsten Einkommen macht dies einen Mehrbetrag gegenüber dem Jahr 2021 von 350 Franken aus. Dank dieser zusätzlichen Unterstützung können diese Haushalte nun je nach Einkommen einen jährlichen Betrag von bis zu 2'100 Franken erhalten.

Rund 11'000 Familien dürften Ende Dezember von der Haushaltszulage profitieren. Damit werden im Jahr 2022 mehr als 18,5 Millionen Franken ausbezahlt. Mit den beschlossenen Massnahmen wird die Unterstützung für einkommensschwache, im Wallis wohnhafte Familien gezielt verstärkt. Diese zusätzliche Unterstützung wird für die am stärksten benachteiligten Privathaushalte in einer Zeit steigender Lebenshaltungskosten sehr willkommen sein.

Der Fonds wird durch die jährlichen Beiträge der Arbeitgeber an die Familienzulagenkassen, auf der Grundlage eines Beitrags von 0,18 % der AHV-Löhne, finanziert. Der Staatsrat hat beschlossen, den derzeit geltenden Satz beizubehalten.

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