Medienmitteilung Dienststelle für Gesundheitswesen

Teuerungsausgleich von 2 % für das Personal von Spitälern und Einrichtungen der Langzeitpflege

Der Staatsrat hat beschlossen, auf die Löhne des Personals der Einrichtungen der Langzeitpflege, des Spitals Wallis und des Walliser Teils des Spitals Riviera-Chablais ab dem 1. Januar 2023 eine Indexierung von 2 % zu gewähren. Diese Indexierung wird die Folgen der Inflation für ihr Personal abfedern.

Als Reaktion auf den allgemeinen Preisanstieg hat der Staatsrat beschlossen, das Personal von Einrichtungen der Langzeitpflege zu unterstützen, indem er eine Indexierung der Löhne der Alters- und Pflegeheime (APH) und der Sozialmedizinischen Zentren (SMZ) von 2 % gewährt. Der gleiche Entscheid wurde ausserordentlicherweise auch für das Spital Wallis und den Walliser Teil des Spitals Riviera-Chablais getroffen.

Ziel dieser Anpassung ist es, sich dem Teuerungsausgleich anzugleichen, der für das Staatspersonal budgetiert ist.

Der Entscheid erfolgt als Reaktion auf das Gesuch um Genehmigung der Anpassung der Lohntabelle der Vereinigung der Walliser Alters- und Pflegeheime (AVALEMS) und der Walliser Vereinigung der SMZ (WVSMZ). Dies in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien und den im Rahmen des Budgetverfahrens dieser Einrichtungen erforderlichen Fristen.

Parallel dazu wird in den nächsten Monaten, im Bestreben diese Erhöhungen auszugleichen, eine Untersuchung innerhalb des Departements für Gesundheit, Soziales und Kultur durchgeführt.

Die Indexierung der Löhne des Personals des Kantons und der anderen Institutionen wird in einer späteren Phase erfolgen.

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