Medienmitteilung Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur

Kantonale Abstimmungen vom 27. November 2022

Der Staatsrat hat beschlossen, am 27. November 2022 die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG) und das Gesetz über die Palliative Care und die Rahmenbedingungen für Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen (GPCBSIE) einer Volksabstimmung zu unterziehen.

Die Walliser Bevölkerung wird am 27. November 2022 über zwei kantonale Objekte abstimmen:

  • Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG);
  • Gesetz über die Palliative Care und die Rahmenbedingungen für Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen (GPCBSIE).

Der Staatsrat und der Grosse Rat befürworten beide Vorlagen.

Familienzulagen

Mit den neuen Bestimmungen des kantonalen Ausführungsgesetzes über die Familienzulagen werden diese für Walliser Familien erhöht. Die Kinderzulage wird pro Kind und Monat von 275 Franken auf 305 Franken und die Ausbildungszulage für Jugendliche von 425 Franken auf 445 Franken erhöht. Die den Walliser Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vorgeschlagenen Gesetzesänderungen gehen auf die Volksinitiative «Mehr Familienzulagen für Ihre Kinder» vom September 2019 zurück. Der Staatsrat befürwortet die Initiative grundsätzlich und hat sie im August 2020 dem Grossen Rat überwiesen. Dieser hat einen Gegenentwurf ausgearbeitet und diesen am 16. Dezember 2021 angenommen. Das Gesetz wird zur Abstimmung unterbreitet, da gegen die neuen Bestimmungen erfolgreich das Referendum ergriffen wurde.

Palliative Care und Beihilfe zum Suizid

Das den Walliser Bürgerinnen und Bürgern vorgeschlagene Gesetz hat zum Ziel, einerseits die Palliative Care zu fördern und den Zugang dazu zu gewährleisten und andererseits die Praxis der Beihilfe zum Suizid in Institutionen zu regeln. Nach langen Debatten im Parlament, das in dieser Frage sehr gespalten war, nahm der Grosse Rat schliesslich am 10. März 2022 die Version des GPCBSIE an. Er hat beschlossen, dieses Gesetz dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, damit sich die Bevölkerung zu diesen sensiblen gesellschaftlichen Themen äussern kann.
Das Gesetz über die politischen Rechte verpflichtet den Staatsrat, dem Referendum unterliegende Vorlagen unverzüglich, spätestens aber ein Jahr nach ihrer Annahme durch den Grossen Rat, dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Um diese Frist einzuhalten, wurde der 27. November als Datum gewählt.