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Festsetzung eines Verrechnungstarifs für Leistungen, die von psychologischen Psychotherapeuten/-innen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durchgeführt werden

Um die Zahlungsfähigkeit der Leistungserbringer sowie die Versorgung der Walliser Bevölkerung sicherzustellen, hat der Staatsrat beschlossen, rückwirkend auf den 1. Juli 2022 einen provisorischen Verrechnungstarif von Fr. 2.58 pro Minute für Leistungen der psychologischen Psychotherapie festzusetzen, die von psychologischen Psychotherapeuten/-innen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) durchgeführt werden.

Seit dem 1. Juli 2022 können Psychologinnen und Psychologen direkt mit der Grundversicherung abrechnen. Da auf nationaler Ebene keine vertragliche Einigung zwischen allen Tarifpartnern zustande gekommen ist, hat der Staatsrat rückwirkend auf den 1. Juli 2022 einen provisorischen Tarif von Fr. 2.58 pro Minute festgelegt, um eine Regelungslücke zu vermeiden, die Liquidität der Psychologen zu sichern und die Versorgung der Walliser Bevölkerung zu gewährleisten.

Dies ist der zwischen der Einkaufsgemeinschaft HSK (verantwortlich für die im OKP-Bereich gültigen Tarife der drei Versicherer Helsana, Sanitas und KPT) und dem Schweizer Psychologenverband ausgehandelte Betrag. Dieser Tarif wurde von mehr als der Hälfte der anderen Kantone gewählt. Auch die beteiligten Partner konnten im Juli ihr rechtliches Gehör wahrnehmen.

Dieser Rechnungstarif ist befristet bis zum 31. Dezember 2024. Er ist vorübergehend anwendbar, bis die Parteien eine vertragliche Lösung gefunden haben oder, falls dies nicht möglich ist, bis der Bundesrat einen definitiven Tarif festlegt.