Medienmitteilung Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft

Steigende Waldbrandgefahr - Aufruf zur Vorsicht

Die geringen Niederschläge seit Anfang Jahr und die steigenden Temperaturen haben zusammen mit Föhnperioden zu einer erhöhten Waldbrandgefahr geführt. Vor allem in tieferen Lagen zwischen Martinach und Brig ist die Waldbrandgefahr bereits erheblich mit Tendenz in Richtung gross, weshalb der Kanton Wallis zur Vorsicht aufruft. Entlang von Strassen- und Wegböschungen sowie an Waldrändern und Hecken können vertrocknete Gräser und Stauden vorhanden sein, die leicht in Brand geraten können. Aufgrund der Wetterprognosen für die nächsten Tage ist mit keinen nennenswerten Niederschlägen zu rechnen. Sollte zudem der Föhnwind weiter aufkommen, würde die Waldbrandgefahr im Wallis zusätzlich ansteigen. 

Waldbrände sind gefährlich für Mensch und Tier und können in der Natur und Landschaft grosse Schäden anrichten. Es empfiehlt sich deshalb, vorbeugende Brandschutzmassnahmen gemäss Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente zu berücksichtigen. Im Übrigen ist gemäss kantonalem Waldgesetz jede Handlung verboten, die zu Feuerschäden oder einem Waldbrand führen kann.

Feuer im Wald oder in Waldesnähe darf nur an von Gemeinden bezeichneten, gefahrlosen Stellen entfacht werden (zum Beispiel offizielle Grill- und Campingplätze). Jedes Feuer auf diesen Plätzen muss bis zum Schluss beaufsichtigt und vor dem Verlassen intensiv abgelöscht werden. Die zuständigen Dienststellen machen die Walliser Bevölkerung auf die Problematik aufmerksam und weisen darauf hin, dass wer einen Waldbrand bemerkt, sofort Alarm zu geben hat und die Einsatzzentrale unter der Nummer 118 benachrichtigen muss.

Das Verbrennen von Abfällen und Grünabfällen wie Reben, Ästen, Gras, Gestrüpp und anderem im Freien ist gemäss eidgenössischer wie kantonaler Gesetzgebung stets verboten, unabhängig von der aktuell erheblichen Waldbrandgefahr. Falls die Waldbrandgefahr weiter zunehmen sollte, könnte der Kanton Wallis ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Die Gemeinden sind in ihrem Gebiet und gemäss geltender gesetzlicher Grundlagen verantwortlich für die Durchsetzung dieser Massnahmen.

Aktuelle Situation: http://www.vs.ch/waldbrandgefahr