Medienmitteilung Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport

Patrouille des Glaciers - Unterzeichnung eines Rahmenvertrags zwischen dem Bund und dem Staat Wallis

Ein Rahmenvertrag, der den Fortbestand der Patrouille des Glaciers (PdG) sichern soll, wurde vom Departementsvorsteher für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, und vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) unterzeichnet. Dieser Vertrag legt die Leitlinien für die Beziehungen zwischen dem VBS und dem Staat Wallis fest, um günstige Bedingungen für die Organisation der PdG für die Ausgaben 2024, 2026 und 2028 zu schaffen.

Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, hat mit dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) einen Rahmenvertrag, der den Fortbestand der Patrouille des Glaciers (PdG) sichern soll, unterzeichnet. Dieser Vertrag soll günstige Bedingungen für die Organisation der PdG für die Ausgaben 2024, 2026 und 2028 schaffen. Er regelt den allgemeinen Rahmen der Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen dem VBS und dem Staat Wallis.

Im Juni war ein Fahrplan zwischen dem VBS, dem Staat Wallis und der Association de soutien, de gestion et de promotion der PdG (ASPdG) unterzeichnet worden. Um das Sportereignis dauerhaft zu sichern, vereinbarten die Parteien, die Organisation des Rennens von Ausgabe zu Ausgabe zu planen, wobei das erste Mal für die Ausgaben 2024, 2026 und 2028 vorgesehen ist. Damals wurde eine gemeinnützige Stiftung gegründet, um die PdG zu fördern und sie finanziell abzusichern. Dieser Fahrplan sah vor, die Beziehung zwischen dem VBS und dem Staat Wallis zu verankern. Dieser Rahmenvertrag folgt somit dem Willen des VBS und des Staates Wallis, bei der Planung, Organisation, Umsetzung und Finanzierung der PdG langfristig zusammenzuarbeiten.

Dieser Rahmenvertrag legt fest, dass das VBS für die Organisation des Rennens verantwortlich ist (Start- und Zielmanagement sowie Sicherheit). Der Staat Wallis ist seinerseits dafür verantwortlich, den Stiftungsrat und den Präsidenten zu ernennen, die Finanzen der Stiftung zu kontrollieren und das Sekretariat der Stiftung zu führen. Ausserdem ist er für die Organisation der Patrouille des Jeunes verantwortlich. Die Stiftung hingegen ist dafür zuständig, die Beziehungen zu Sponsoren und Subunternehmer zu pflegen und dafür zu sorgen, dass sich die PdG über institutionelle Fonds und Drittmittel (Anmeldegebühren, Werbeeinnahmen…) selbst finanzieren kann.

Der Rahmenvertrag bleibt bis zum 31. Dezember 2028 in Kraft und ist ein weiterer Schritt den Fortbestand der PdG zu sichern. Die nächste Planung (2030 – 2032 – 2034) wird bis 2025 diskutiert.