Medienmitteilung Dienststelle für Umwelt

Expertenanalyse zu den Punkten, die der ehemalige Amtschef der DUW dem Staatsrat, der GPK und dem kantonalen Finanzinspektorat unterbreitete - Schlussbericht des kantonalen Finanzinspektorats

Der Staatsrat hat den Schlussbericht des kantonalen Finanzinspektorats (KFI) zu den Dokumenten des ehemaligen Chefs der Dienststelle für Umwelt (DUW) zur Kenntnis genommen. Der Bericht konzentriert sich hauptsächlich auf den Betrieb von Wasserfassungen durch die ehemalige Dienststelle Hochwasserschutz Rhone (DHWSR) in der Region Lalden. Das KFI hat eine unabhängige Fachstelle mit der Analyse der Situation beauftragt. Diese stellt verschiedene Verfehlungen fest, so unter anderem die Tatsache, dass die Umweltvorgaben zum Grundwasserschutz nur teilweise eingehalten wurden. Darüber hinaus weist die Fachstelle auf eine mangelnde konstruktive Zusammenarbeit zwischen den beiden Dienststellen hin. Mittlerweile hat das Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt (DMRU) intern bereits mehrere strukturelle Anpassungen vorgenommen. Konkret wurde eine Dienststelle für Naturgefahren geschaffen, eine neue Governance des Projekts 3. Rhonekorrektion verabschiedet sowie die Struktur des Verwaltungs- und Rechtsdienstes der DMRU und die Organisation der DUW optimiert.

Der jüngste Bericht, den das kantonale Finanzinspektorat dem Staatsrat unterbreitet hat, ist auf das Mandat der Regierung und der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zurückzuführen, die vom ehemaligen Chef der Dienststelle für Umwelt eingereichten Unterlagen zu prüfen. Der Bericht konzentriert sich hauptsächlich auf die Errichtung und den Betrieb von Wasserfassungen durch das kantonale Amt Rhonewasserbau (KAR3), das später in die Dienststelle Hochwasserschutz Rhone (DHWSR) umgewandelt wurde und heute die Dienststelle für Naturgefahren (DNAGE) ist. Mit der Analyse der Sachlage wurde mit der Jäckli Geologie AG, Zürich, eine externe Fachstelle beauftragt.

Die Fachstelle hält in ihrem Bericht fest, dass der vollständigen Interaktion von Rhone und Grundwasser in dieser Region zu wenig Beachtung geschenkt wurde und der Wissensstand auf Projektebene lückenhaft war, insbesondere was die Schadstoffbelastung des Grundwassers anging. Sie betonen, dass trotz der komplex einzustufenden Bedingungen in der Gegend keine fundierte Risikobewertung für den Fall eines möglichen Grundwasseranstiegs vorgenommen wurde. Die allgemeine Absenkung des Rhonepegels sollte laut den damals durchgeführten Analysen den Grundwasserspiegel senken und nicht ansteigen lassen.

Nachdem der Grundwasserspiegel 2016 stark anstieg, mussten vom Projekt 3. Rhonekorrektion (R3) in der Region Lalden unter grösstem Zeitdruck Pumpbrunnen errichtet werden. Zur Errichtung und dem Betrieb dieser Pumpbrunnen hält die Fachstelle fest, dass die kantonalen Bewilligungsverfahren beim Bau dieser Schächte offenbar wiederholt nicht eingehalten wurden. Später hat die DUW die Entnahme von Grundwasser dann unter Auflagen bewilligt. Allerdings wurden die in der Bewilligung der DUW verankerten Vorgaben spätestens dann nicht mehr eingehalten, als man eine Überschreitung der Grenzwerte feststellte. Angesichts der drohenden Infrastrukturschäden im Falle eines Hochwassers hätte die DUW dennoch keine Einstellung der Arbeiten anordnen können. Ihr Eingreifen beschränkte sich deshalb auf mehrere interne Warnungen und Anfragen an Behörden auf verschiedenen Stufen. Laut der Fachstelle nahm man damit beim Projekt potenziell umweltschädliche Einflüsse in Kauf. Dies hatte beispielsweise zur Folge, dass unter anderem benzidinbelastetes Abwasser in die Rhone gelangen konnte.

Weiter führt der Bericht aus, diese Punkte seien aber vor dem Hintergrund der Komplexität des Projekts R3 zu betrachten. Dieses erstreckt sich über 162 Kilometer und weist abschnittsweise sehr komplexe hydrogeologische Gegebenheiten auf, so beispielsweise in der Region Visp.

Die Fachstelle hält zum Abschluss ihrer Analyse fest, die Dossiers zeigten allgemein, dass es zumindest bis 2019 trotz einer organisatorischen Nähe innerhalb des gleichen Departements keine konstruktive Zusammenarbeit zwischen der DHWSR und der DUW gab. Eine solche Ausgangslage sei für eine erfolgreiche Planung und Durchführung eines Projekts nicht förderlich, zumal die Schutzgüter – also Rhone und Grundwasser – im Zuständigkeitsbereich beider Dienststellen lägen und durch Wechselwirkungen untrennbar miteinander verbunden seien.

Mittlerweile hat das Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt intern mehrere strukturelle Anpassungen vorgenommen. Mit der Schaffung der Dienststelle für Naturgefahren wurden die Bewirtschaftung der Seitengewässer, der Hochwasserschutz und das Gefahrenmanagement anderer Naturgefahren in einer Abteilung zusammengelegt. Gleichzeitig wurde auch die Leitung des Projekts 3. Rhonekorrektion neu aufgegleist, um die Koordination zwischen den verschiedenen sektorialen Politikbereichen zu verbessern. Der Verwaltungs- und Rechtsdienst des DMRU und die Dienststelle für Umwelt haben ausserdem ihre interne Struktur überarbeitet und wollen so ihre Arbeitsweise optimieren. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Dienststellen erlaubt es, die Herausforderungen in Zusammenhang mit der Verschmutzung des Grundwassers, die auf Umweltsünden der Vergangenheit zurückzuführen ist, besser zu bewältigen. Darüber hinaus wurden alle benzidinbelasteten Wasserfassungen mit Filtern ausgestattet, welche bei Bedarf auf anderen Baustellen der 3. Rhonekorrektion eingesetzt werden können.