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Covid-19: Verlängerung des Schutzschirm-Mechanismus bis zum 31. Dezember 2022

Der Staatsrat hat entschieden, den Schutzschirm-Mechanismus bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Letzterer ermöglicht es, einen Teil der ungedeckten Kosten der Veranstalter von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung zu übernehmen, die für mehr als 1000 Personen pro Tag konzipiert sind und aufgrund der Covid-19-Epidemie auf behördliche Anordnung abgesagt oder verschoben werden müssen. Auch die Beteiligung der den Anlass bewilligenden Gemeinde an den ungedeckten Kosten in Höhe von 10 Prozent, die zulasten des Kantons gehen, wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Seit dem 1. April wurden die letzten auf Bundesebene noch gültigen sanitären Massnahmen aufgehoben. Gemäss der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe bleiben die Bestimmungen zu den Schutzschirmen jedoch gültig. Angesichts der möglichen Entwicklung der epidemiologischen Situation hält der Staatsrat die Weiterführung dieses Instruments für notwendig.

Die Dienststelle für Kultur, das kantonale Sportamt und die Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation sind in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich dafür zuständig, die Gesuche um eine vorgängige Zusicherung der Beteiligung an den ungedeckten Kosten zu behandeln.

Im Verlauf des Jahres 2021 hat der Staatsrat für drei überkantonale Anlässe einen Entscheid zugunsten der Zusicherung des Schutzschirms getroffen. Allerdings wurde keiner dieser Anlässe auf behördliche Anordnung abgesagt; der Schutzschirm ist daher bisher noch nicht zur Anwendung gekommen.