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Ende der Maskentragepflicht in Gesundheitsinstitutionen

Nach dem Entscheid des Bundesrates vom 30. März, in dem die Aufhebung der letzten Massnahmen der COVID-19-Verordnung besondere Lage mitgeteilt wurde, hatte der Staatsrat beschlossen, die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen mindestens bis zum 30. April 2022 beizubehalten.

Da die Zahl der Infektionen in der Bevölkerung und die Anzahl der derzeit hospitalisierten Personen zurückgegangen sind, passt der Staatsrat seinen Entscheid vom 30. März an. Von nun an ist das Tragen von Masken in Gesundheitseinrichtungen nicht mehr zwingend obligatorisch. Das Tragen einer Maske wird jedoch in Anwesenheit von gefährdeten Patienten empfohlen.

Damit bleibt es den Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen (APH) und den Spitex-Organisationen überlassen, die epidemiologische Situation in ihrer Einrichtung zu beurteilen und zu entscheiden, ob sie weiterhin das Tragen von Masken verlangen oder nicht.