News Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Vogelgrippe - Aufhebung der Massnahmen

Die Massnahmen entlang der grossen Gewässer zum Schutz des Hausgeflügels vor der Vogelgrippe werden ab dem 1. April 2022 aufgehoben.

Im Wallis waren diese Massnahmen seit November 2021 einzig für Betriebe, die Geflügel am Genfersee halten, obligatorisch. Die Gefahr einer Einschleppung durch Zugvögel hat sich verringert, da diese ihre Winterquartiere grösstenteils verlassen haben.

Während die Vogelgrippe in ganz Europa grassierte, erkrankten in der Schweiz diesen Winter nur einzelne Vögel: In einem Geflügelbetrieb im Kanton Zürich, im Kanton Schaffhausen und im Tierpark Bern. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hatte in Absprache mit den kantonalen Behörden sofort die nötigen Schutzmassnahmen angeordnet, sodass eine weitere Ausbreitung der Krankheit verhindert werden konnte.

Da in den nächsten Jahren mit einer erneuten Ausbreitung der Vogelgrippe in Europa zu rechnen ist, sollten Geflügelhalter weiterhin auf die Gesundheit ihrer Tiere achten und bereit sein, gegebenenfalls Biosicherheits-Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Registrierungspflicht

Die Geflügelhalter, die beim Kanton registriert sind (circa 1700), konnten direkt über die Entwicklung der Situation und die getroffenen Massnahmen informiert werden. Zur Erinnerung: Jede Person, auch wenn sie nur eine kleine Anzahl Geflügel hält und nicht verpflichtet ist, ihren Betrieb in der TVD (Tierverkehrsdatenbank) zu registrieren, muss sich über das vom Staat Wallis zur Verfügung gestellte Online-System registrieren. Dieses ermöglicht, sich durch Scannen eines QR-Codes (siehe unten) oder über die Internetadresse geo.vs.ch/geflügel direkt und einfach zu melden.

 

QR-Code für die Registrierung von Geflügelhaltungen: