Medienmitteilung Dienststelle für Landwirtschaft

Landwirtschaft - Der Staat Wallis präzisiert seine Herdenschutzpolitik im Zusammenhang mit Grossraubtieren

Nachdem der Grosse Rat im Rahmen des Budgets 2022 eine zusätzliche Finanzierung von einer Million Franken für Herdenschutzmassnahmen verabschiedet hat, legt der Staat Wallis fest, wie diese Gelder verteilt werden sollen. Das Ziel besteht darin, die Weidewirtschaft auf den 150 erfassten Alpen des Kantons aufrechtzuerhalten. Dies insbesondere auf jenen, bei denen die Umsetzung von Schutzmassnahmen wirtschaftlich nicht tragbar ist und die daher vom Kanton als nicht schützbar eingestuft werden.

Im Wallis gibt es etwa 150 Alpen, die während des Sommers von Schafzüchtern bewirtschaftet werden. Um diese Weidewirtschaft aufrechtzuerhalten, die für die Landschaftspflege, die Standortssicherheit und die Biodiversitätsförderung unabdingbar ist, müssen dort die Herdenschutzmassnahmen angesichts des zunehmenden Drucks durch Grossraubtiere verstärkt werden. In diesem Sinne genehmigte der Grosse Rat im Rahmen des Budgets 2022 eine zusätzliche Finanzierung von einer Million Franken. Um über diesen Betrag auf transparente und nachhaltige Weise verfügen zu können, verabschiedete der Staatsrat zunächst eine Herdenschutzpolitik des Kantons Wallis im Zusammenhang mit Grossraubtieren 2022. Diese enthält unter anderem vom Kanton anerkannte Kriterien zur Festlegung des Schutzstatus einer Alp. Dazu gehören etwa die Grösse der Herde, die Zugänglichkeit, der Ertrag, die Bewachung oder die Anwesenheit von Herdenschutzhunden. Das Ziel dieser Politik besteht darin, eine nachhaltige Bewirtschaftung von Sömmerungsbetrieben zu erreichen und aufrechtzuerhalten, hauptsächlich in Bezug auf Rentabilität und Ökologie.

Der Staatsrat bestätigte anschliessend eine Liste der Alpen, die von der Dienststelle für Landwirtschaft auf der Grundlage von Gesprächen und von Schutzprotokollen, die mit jedem Bewirtschafter definiert und unterzeichnet wurden, zusammengestellt worden war. Diese Liste soll die Situation jeder Alp zu Beginn der Saison spezifizieren und die Situationsanalyse im Falle eines Angriffs erleichtern. Sie kann jederzeit angepasst werden, wenn sich die Herdenschutzpolitik auf Bundes- und Kantonsebene verändert oder sich die Alpbewirtschafter neu orientieren.

Aufgrund dieser Liste genehmigte der Staatsrat die Verwendung des zusätzlichen Budgets von einer Million Franken, das jedoch noch die Änderungen der Sömmerungsverordnung 2022, die sich derzeit in der Vernehmlassung befindet, und die Entwicklungen im Laufe des Jahres berücksichtigen muss. Daher wird die Verwendung dieses Betrags in zwei Verteilungen erfolgen: eine im Frühjahr vor Beginn der Saison und eine weitere im Herbst. Grundsätzlich wird die Million in drei Blöcke aufgeteilt: Der erste ist der Direkthilfe von Bewirtschaftern für Schutzmassnahmen auf bereits geschützten Alpen und für neue Schutzmassnahmen auf Alpen gewidmet, die aus wirtschaftlicher Sicht als nicht schützbar gelten. Der zweite dient der Unterstützung von Projekten im Zusammenhang mit dem Herdenschutz, wie Herdenschutzhunden oder der Mobilisierung von Zivildienstleistenden oder Freiwilligen. Der dritte Block ist für die Stärkung der Beratung der Bewirtschafter. Es ist zu beachten, dass ein besonderes Augenmerk sogenannten wirtschaftlich nicht schützbaren Alpen gilt, die ebenfalls zusätzliche finanzielle Mittel erhalten können, sofern sie Massnahmen ergreifen, die mit dem Kanton besprochen wurden.

Um diese punktuelle zusätzliche finanzielle Unterstützung zu beantragen, müssen sich interessierte Alpbewirtschafter telefonisch unter 027 606 75 00 oder via E-Mail an sca@admin.vs.ch an die Dienststelle für Landwirtschaft wenden.