Medienmitteilung Dienststelle für Sozialwesen

Aufnahme von Personen mit Schutzstatus S - Pauschale für Verpflegung und Entschädigung für Gastfamilien

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) hat beschlossen, den Gastfamilien pro untergebrachte Person eine monatliche Pauschalentschädigung von 150 Franken auszubezahlen. Dieser Betrag steht im Zusammenhang mit der freiwilligen Unterbringung von Menschen aus der Ukraine und soll die entstandenen Zusatzkosten kompensieren. Dieser Betrag wird zusätzlich zum Grundbedarf für den Lebensunterhalt ausbezahlt, der direkt an Personen überwiesen wird, die den Schutzstatus S erhalten oder sich dafür angemeldet haben.

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) hat beschlossen, eine monatliche Pauschalentschädigung von 150 Franken pro in einer Gastfamilie untergebrachten, aus der Ukraine geflüchteten Person auszubezahlen. Diese Entschädigung soll die zusätzlichen, beispielsweise durch Wasser- oder Stromverbrauch anfallenden Wohnkosten kompensieren. Sie gilt somit nicht als steuerpflichtige finanzielle Leistung und unterliegt nicht den Sozialabgaben. Falls ein Mietvertrag zwischen einer Privatperson und einer beherbergten Person unterzeichnet wird, ist die Unterbringung nicht kostenlos und wird somit nicht als Gastfamilie betrachtet. Die Entschädigung wird dementsprechend nicht überwiesen.

Personen, die den Schutzstatus S erhalten oder sich dafür angemeldet haben, erhalten denselben Betrag zur Deckung des Grundbedarfes für den Lebensunterhalt. Dies unabhängig davon, ob sie bei Gastfamilien, in Privatwohnungen oder in Wohnheimen mit einer eigenen Küche untergebracht sind. Demnach erhält eine volljährige Person je nach Grösse des Haushalts zwischen 350 und 500 Franken pro Monat, eine 12- bis 17-jährige Person 300 Franken pro Monat und ein Kind bis 11 Jahren 220 Franken pro Monat. Dieser Grundbedarf für den Lebensunterhalt deckt unter anderem Ausgaben für Verpflegung, Kleidung, Reisespesen, Telefongebühren oder Taschengeld ab. Personen, die diese Pauschale erhalten, haben das Recht, diese eigenständig zu verwalten. Sie übernehmen damit die Verantwortung für ihre eigene Existenz.

Bisher wurden 235 Personen aus der Ukraine beim kantonalen Amt für Asylwesen registriert, welche in 129 Gastfamilien untergebracht werden konnten. Der Kanton verfügt seinerseits über 159 freie Plätze in Kollektivunterkünften. Er ist weiterhin auf der Suche nach Einzel- oder Gruppenunterkünften in allen Regionen des Kantons. Eine kantonale Sonder-Anlaufstelle (beistand2022wallis@admin.vs.ch oder telefonisch 027 606 48 74) befasst sich mit der Entgegennahme von Unterkunftsangeboten.