Medienmitteilung Dienststelle für Sozialwesen

Ukraine - Suche nach Infrastrukturen für die Unterbringung von Flüchtlingen im Wallis

Laut Schätzungen des Bundes werden in der Schweiz ab Mitte März rund 650 ukrainische Flüchtlinge pro Tag erwartet, womit für das Wallis täglich mit 30 Neuankünften zu rechnen ist. Um die bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten zu verstärken, richtet der Kanton nun einen Appell an die Bevölkerung und die Gemeinden. Gesucht werden primär Infrastrukturen in sämtlichen Regionen des Kantons, die als Einzel- oder Gruppenunterkünfte genutzt werden können. Angebote aus der Bevölkerung werden von einer Anlaufstelle des Kantons über beistand2022wallis@admin.vs.ch oder telefonisch über 027 606 48 74 oder 079 765 70 95 entgegengenommen.

Das Wallis rechnet in den nächsten Wochen pro Tag mit rund 30 ankommenden Flüchtlingen aus der Ukraine. Um diese Situation bewältigen zu können, lanciert der Kanton nun einen Aufruf an die Bevölkerung und die Gemeinden. Über das Amt für Asylwesen sucht die Dienststelle für Sozialwesen (DSW) aktuell primär nach Infrastrukturen in sämtlichen Regionen des Kantons, die als Einzel- oder Gruppenunterkünfte genutzt werden können. Die Vorschläge werden von einer Anlaufstelle des Kantons entgegengenommen. Erreichbar ist die Anlaufstelle über beistand2022wallis@admin.vs.ch oder telefonisch über 027 606 48 74 oder 079 765 70 95. Angesichts der aktuellen Bedürfnisse beantwortet die kantonale Hotline derzeit vorrangig Angebote für Unterkünfte sowie Fragen der Bevölkerung zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine. Bisher konnte das Amt für Asylwesen umgehend 300 Plätze in seinen ordentlichen Strukturen freigeben und wird ab Anfang April weitere 400 Plätze in neuen Sammelunterkünften anbieten können.

Privatpersonen, die bei sich zu Hause Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen möchten, können sich bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) melden, welche schweizweit interessierte Gastfamilien vermittelt und koordiniert. (E-Mail: info@fluechtlingshilfe.ch; Tel.: +41 31 370 75 75).

Privatpersonen, die bereits Flüchtlinge aufgenommen haben, sind gebeten, diese beim Amt für Asylwesen zu melden, damit bis zur Ausstellung des Schutzstatus S durch den Bund die Krankenversicherung respektive die Arzt- und Arzneikosten gedeckt werden können. Den Schutzstatus S und die damit verbundene Unterstützung erhält nur, wer sich in einem der Bundesasylzentren registrieren lässt.

Um die Registrierung zu vereinfachen, hat der Bund einen Link auf der Internetseite des Staatssekretariats für Migration aufschaltet. Dort können sich die Personen online anmelden, um einen Registrierungs-Termin in einem Bundesasylzentrum zu vereinbaren. Nach dieser Anmeldung erhalten sie eine Bestätigung, dass ihr Antrag erfasst wurde, sowie eine Bescheinigung über die Übernahme der Arztkosten.