News Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Vogelgrippe - Verlängerung der Schutzvorkehrungen und Erinnerung an die Registrierungspflicht für Geflügelhaltung

Die Schutzmassnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe werden bis Ende März 2022 verlängert. Im Wallis sind diese Massnahmen nur für Betriebe, die Geflügel am Genfersee halten, seit November 2021 obligatorisch. Sie werden aber weiterhin allen Geflügelhaltern im Kanton empfohlen.

Auch wenn der Höhepunkt der Vogelgrippe in der ersten Januarwoche erreicht wurde und die Fallzahlen unterdessen sinken, grassiert die Seuche immer noch in weiten Teilen Europas. Die zwei neuen Fälle, die vor kurzem in den Kantonen Schaffhausen und Bern entdeckt wurden, zeigen, dass die Massnahmen aufrechterhalten werden müssen, damit sich die Seuche weiterhin nicht von Wildtieren auf das Hausgeflügel überträgt.

Als Sicherheitsvorkehrung werden Personen, die tote Wildvögel finden, aufgefordert, diese nicht zu berühren und die Wildhüter zu informieren.

Registrierungspflicht

Die mehr als 1700 Geflügelhalter, die derzeit beim Kanton registriert sind, konnten direkt über die Entwicklung der Situation und die getroffenen Massnahmen informiert werden. Jede Person, auch wenn sie nur eine kleine Anzahl Geflügel hält und daher nicht verpflichtet ist, ihren Betrieb in der TVD (Tierverkehrsdatenbank) zu registrieren, wird daran erinnert, dass eine Registrierung dennoch obligatorisch ist. Sie muss über das vom Staat Wallis zur Verfügung gestellte Online-System erfolgen, das ermöglicht, ihre Tätigkeit durch Scannen eines QR-Codes (siehe unten) oder über die Internetadresse geo.vs.ch/geflügel direkt und einfach online zu registrieren.

QR-Code für die Registrierung von Geflügelhaltungen: