Medienmitteilung Dienststelle für Unterrichtswesen

Besoldung der Lehrpersonen - Vorschlag zur Aufhebung der reduzierten Anfangsbesoldung

Der Staatsrat hat den Änderungsantrag des Gesetzes über die Besoldung des Personals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule (GBOS) angenommen, wonach die Warteklasse mit einer Reduktion von fünf Prozent in den ersten zwölf Monaten der Unterrichtstätigkeit oder eines Funktionswechsels aufgehoben werden soll. Dadurch wird die Besoldung in einem Beruf erhöht, in dem derzeit ein Personalmangel herrscht. Dieser Antrag wird dem Grossen Rat unterbreitet und soll in der Maisession 2022 behandelt werden.

Das Gesetz über die Besoldung des Personals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule (GBOS) sieht eine Reduktion der Anfangsbesoldung um fünf Prozent in den ersten zwölf Monaten einer Anstellung oder eines Funktionswechsels einer Lehrperson vor. Diese Sparmassnahme wurde im Rahmen der Prüfung der Aufgaben und Strukturen des Staates (PAS 1) eingeführt. Sie ist seit Beginn des Schuljahres 2015/2016 in Kraft.

Ein im September 2020 im Grossen Rat eingereichtes Postulat forderte die Aufhebung dieser Warteklasse, welche die Attraktivität des Lehrberufs in Zeiten des Personalmangels mindert. Der Staatsrat hat dieses Postulat angenommen und schlägt dem Parlament daher vor, Art. 3a des GBOS mit Inkraftsetzung am 1. September 2022 aufzuheben. Über den Gegenstand wird in der Maisession 2022 debattiert.

Um die hohe Bildungsqualität zu erhalten, muss der Kanton Wallis auf ein kompetentes und motiviertes Personal zählen können. Durch die Aufhebung der reduzierten Anfangsbesoldung kann die Attraktivität des Lehrberufs verbessert werden.

Der finanzielle Gesamtaufwand für das mit der Bildung beauftragte Departement in Zusammenhang mit dieser Aufhebung wird auf 1,2 Millionen Franken veranschlagt. Dieser Betrag berücksichtigt die Sozialabgaben und umfasst alle Lehrpersonen der obligatorischen Schulzeit sowie der allgemeinen und berufsbildenden Sekundarstufe II.