Medienmitteilung Dienststelle für Sozialwesen

Ausbau der Finanzierung von Einrichtungen für Opfer von häuslicher Gewalt

Ab 2022 wird die Finanzierung der Beherbergungseinrichtungen für Opfer von häuslicher Gewalt verbessert. Zusätzlich zu einer Finanzierung zu 100%, im Vergleich zu den bisherigen 80%, wird diesen Einrichtungen eine Defizitdeckung zugutekommen. Das im letzten Dezember vom Grossen Rat genehmigte Budget ermöglicht, neue Leistungsaufträge zu unterzeichnen.

Die seit Herbst 2020 im Rahmen eines Pilotprojekts eingerichtete und von der Stiftung l'EssentiElles betriebene Anlaufstelle für Opfer häuslicher Gewalt in der Region Monthey wird dauerhaft betrieben. Diese Einrichtung ermöglicht es, Opfer aus dem Chablais in der Nähe ihres Wohnortes zu betreuen. Drei weitere Beherbergungseinrichtungen führen ihre Tätigkeiten weiter: le Point du Jour in der Region Martinach, l’Accueil Aurore in Sitten sowie der Unterschlupf im Oberwallis.

Dank der neuen Leistungsaufträge mit dem Staat Wallis werden diese vier Walliser Einrichtungen ihre Tätigkeit in Zukunft gelassener angehen können. Sie werden sich auf ihren vorrangigen Auftrag konzentrieren können: die Beherbergung und die Begleitung von Opfern von häuslicher Gewalt in Zusammenarbeit mit den OHG-Beratungsstellen (Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten).

Die kantonale Finanzierung wird von 80 auf 100% erhöht. Zudem werden die vier Strukturen im Bedarfsfall von einer Defizitdeckung profitieren.

Während des Jahres 2021 haben die Opferhilfeberatungsstellen 52 Familien (91 Personen) an die vier Beherbergungseinrichtungen weitergewiesen, wobei insgesamt 1822 Übernachtungen von der Opferhilfe übernommen wurden.