Medienmitteilung Dienststelle für Gesundheitswesen

Coronavirus (COVID-19) - COVID-Zertifikate: Neue Schweizer Genesenenzertifikate und Anpassungen an EU-Regeln

Ab dem 1. Februar treten mehrere Änderungen bezüglich der COVID-Zertifikate in Kraft. Was die Impfzertifikate betrifft, so wird ihre maximale Gültigkeitsdauer aus Kompatibilitätsgründen mit den Regeln der Europäischen Union (EU) von 365 auf 270 Tage verkürzt. Dieselbe Dauer wird in der Schweiz auch für Genesenenzertifikate gelten. Darüber hinaus muss die Codierung einiger Zertifikate an die EU-Vorschriften angepasst werden. Außerdem ist es nun möglich, nach einem positiven Antigen-Schnelltest ein COVID-Genesenenzertifikat zu erhalten, das jedoch nur in der Schweiz gültig ist. Es ist wichtig, dass man vor der Planung einer Reise darauf achtet, dass sein COVID-Zertifikat auf dem neuesten Stand ist.

Seit dem 24. Januar ist es möglich, nach einem positiven Antigen-Schnelltest ein Genesenenzertifikat zu erhalten. Diese vorläufige Genehmigung soll die Labors entlasten, die derzeit nahe an den Grenzen ihrer Analysekapazität arbeiten. Dieses neue Zertifikat ist nur in der Schweiz 270 Tage lang für Tests gültig, die ab diesem Datum durchgeführt werden. Die Testinstitute werden diese Zertifikate direkt ausstellen. Personen, die reisen möchten, wird empfohlen, einen PCR-Test durchzuführen, um ein im Ausland anerkanntes Zertifikat zu erhalten. Diese Zertifikate werden vom Bund über die nationale Antragsplattform ausgestellt.

Um eine Anerkennung der Schweizer COVID-Zertifikate in der Europäischen Union zu ermöglichen, wird die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate auf 270 Tage verkürzt. Diese Aktualisierung wird ab dem 31. Januar erfolgen und automatisch in der "Covid Certificate" App vorgenommen werden. Die Gültigkeit von Genesenenzertifikate wird in der Schweiz ebenfalls auf 270 Tage verkürzt. Zur Erinnerung: In der Europäischen Union bleiben diese weiterhin 180 Tage gültig.

Schliesslich werden ab dem 1. Februar die COVID-Impfzertifikate für Personen geändert, die nach einer Grundimmunisierung (eine Infektion und eine Impfstoffdosis) eine Auffrischimpfung erhalten haben. Während ihr Zertifikat bisher den Code "2/2" anzeigte, wird es nun "2/1" anzeigen. Die Schweiz übernimmt damit das Kodierungssystem der Europäischen Union, welches zwischen Personen, die ihre Auffrischungsdosis erhalten haben, und Personen, die zwei Dosen für ihre Grundimmunisierung, aber noch keine Auffrischungsdosis erhalten haben, unterscheidet.

Für die betroffenen Personen wird Versand der neuen Zertifikate durch den Bund erfolgen. Personen, die ihr neues Zertifikat nicht erhalten haben und die Anpassung im Hinblick auf eine Auslandsreise wünschen, können ab dem 7. Februar unter www.certificat-vs.ch einen Antrag stellen.