Medienmitteilung Dienststelle für Kultur

Coronavirus (COVID-19) - Verlängerung der Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kanton für die Kultur

Auf Bundesebene wird die Soforthilfe für Kulturschaffende bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Von dieser Verlängerung profitieren auch Transformationsprojekte, die insbesondere Nachhaltigkeitskriterien einbeziehen. Die Entschädigungen für finanzielle Verluste von Kulturunternehmen und Kulturakteuren sowie die Entschädigungen an kulturelle Amateur-Dachverbände werden ihrerseits so lange verlängert, wie die von den Behörden auferlegten Einschränkungen andauern. Diese Entscheide folgen auf die Anpassung der eidgenössischen Kulturverordnung, deren Massnahmen der Kanton zu 50% finanziert. Der Staatsrat seinerseits beschloss, die zusätzliche Unterstützung der 20%, die nicht vom Bund entschädigt werden, zu verlängern, und bestätigte damit seine Unterstützung für den Kulturbereich. Um die Verlängerung der Unterstützungsmassnahmen für die Kultur zu finanzieren, wird das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur eine Botschaft an den Grossen Rat vorbereiten, um ihm zwei zusätzliche Kredite zu unterbreiten.  

Seit Beginn der Pandemie haben der Bund und der Staat Wallis mehrere Massnahmenpakete zur Unterstützung des kulturellen Umfelds umgesetzt. Trotz der Gewährung dieser Unterstützungen ist die Lage der Walliser Kulturszene noch immer sehr fragil. Die jüngsten Ansteckungswellen sowie die Verschärfung der Gesundheitsmassnahmen lassen weitere Verluste in einem Sektor erwarten, der bereits stark unter der Krise gelitten hat und Mühe hat, sein Publikum wieder zu finden.

Die neue COVID-Verordnung Kultur, die nach der Annahme des COVID-Gesetzes durch das Volk revidiert wurde, ermöglicht die Verlängerung der bisherigen Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen und Kulturschaffenden. Die Unterstützungsmassnahmen verfolgen eine dreifache Zielsetzung. Einerseits sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 auf die Kulturunternehmen, die Kulturschaffenden und die Kulturvereine abgemildert werden. Andererseits sollen Kulturunternehmen bei der Anpassung an die veränderten Verhältnisse unterstützt werden. Dies geschieht durch die Mitfinanzierung von Transformationsprojekten. Drittens und letztlich tragen die Massnahmen dazu bei, eine nachhaltige Schädigung der Kulturlandschaft zu verhindern und kulturelle Vielfalt sicherzustellen.

Die revidierte Bundesverordnung legt fest, dass Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie die Entschädigungen für Kulturvereine im Laienbereich nur solange berücksichtigt werden, wie
die behördlichen Einschränkungen gelten. Sobald sämtliche Einschränkungen aufgehoben sind, laufen die Entschädigungen nach Ablauf einer Übergangsfrist aus. Hingegen werden die Soforthilfe an Kulturschaffende sowie die Beiträge an die Transformationsprojekte unabhängig von einem allfälligen Wegfall von behördlichen Einschränkungen bis Ende 2022 vergeben.

Der Walliser Staatsrat hat auch beschlossen, die zusätzliche Unterstützung der 20%, die durch die Bundesverordnung nicht entschädigt werden, zu verlängern, wodurch eine 100% Deckung für Kulturunternehmen, die für eine Entschädigung in Frage kommen, gewährleistet ist. Der Staat Wallis, der bereits an 50 % des eidgenössischen Anteils beteiligt ist, bekräftigt damit seine Unterstützung für den Kulturbereich.

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur wird eine Botschaft an den Grossen Rat vorbereiten, um ihm zwei zusätzliche Kredite zu unterbreiten, die dazu bestimmt sind, die Verlängerung der Kulturfördermaßnahmen zu finanzieren. Der erste von 13,4 Millionen Franken betrifft die von Bund und Kanton gleichermassen finanzierten Massnahmen, der zweite von 5,3 Millionen Franken die zusätzliche kantonale Unterstützung des Kultursektors.

Die Plattform für die Einreichung von Gesuchen ist unter www.vs-myculture.ch verfügbar.