Medienmitteilung Dienststelle für Unterrichtswesen

Coronavirus (COVID-19) - Schrittweise Lockerung der Massnahmen in den Schulen

In Anbetracht der medizinischen Erkenntnisse über die Virusvariante Omikron und der Wichtigkeit, den Schülerinnen und Schülern möglichst normale Bedingungen zu bieten, hat der Kanton Wallis in Absprache mit der Interkantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz der französischen Schweiz und des Tessins (CIIP) entschieden, die Massnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus in den Walliser Schulen zu lockern. Auf den 31. Januar 2022 wird die Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler der 5H bis 8H und auf den 7. Februar 2022 jene für alle OS-Schülerinnen und -Schüler aufgehoben. Für die Studierenden und Lernenden der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe gilt weiterhin Maskenpflicht. Die Lehrpersonen sollten immer und überall eine Maske tragen, um Kontaminationen zu begrenzen, die den Präsenzunterricht verhindern könnten. Ebenfalls ab dem 31. Januar 2022 dürfen Sportlager oder kulturelle Anlässe mit Übernachtung wieder stattfinden. Der Sportunterricht findet für alle Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule ohne Maske statt.

Das Wallis erliess für den Wiederbeginn der Schule nach den Weihnachtsferien am 10. Januar 2022 neue Massnahmen, um der starken Verbreitung der Virusvariante Omikron entgegen zu wirken. In Anbetracht der letzten Erkenntnisse über diese Variante sowie der Lage in den Spitälern hat der Staatsrat in Absprache mit der CIIP eine schrittweise Lockerung der in den Schulen geltenden Massnahmen entschieden.

Keine Maskenpflicht mehr gilt für die Schülerinnen und Schüler der 5H bis 8H ab dem 31. Januar 2022 und für die OS-Schüler (9OS - 11OS) ab dem 7. Februar 2022. Schüler, die dies aus persönlichen Gründen möchten, dürfen auch weiterhin eine Maske tragen. Die gleichen Regeln gelten für Kinderkrippen und Mittagstisch.

Auf Pool-Tests in der OS und individuelle Tests bei Ausbrüchen wird für die ganze obligatorische Schule und die Sekundarstufe II verzichtet, ausser in besonderen Fällen auf Anordnung des Kantonsarztes. Ab drei positiven Fällen in derselben Klasse werden die Eltern kontaktiert, damit sie eventuelle Symptome ihres Kindes beobachten und bei Bedarf einen Selbsttest durchführen.

Für die Studierenden und Lernenden der allgemein- und berufsbildenden Sekundarstufe II sowie der Tertiärstufe gilt weiterhin Maskenpflicht. Diese Massnahme liegt in der Kompetenz des Bundes. In den Hochschulen werden die Pool-Tests fortgeführt, um einen Präsenzunterricht zu gewährleisten.

Auf allen Unterrichtsstufen tragen die Lehrpersonen immer noch eine Maske und zwar während dem Unterricht und auch in den Gemeinschaftsräumen, um das Risiko einer Kontamination zu begrenzen und die Abwesenheit von Lehrpersonen zu vermindern, damit es nicht zur Schliessung von Schulklassen kommt.

Ab dem 31. Januar 2022 findet der Sportunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule wieder ohne Maske statt. Sportlager oder Kulturreisen im schulischen Rahmen innerhalb der Schweiz mit Übernachtung können erneut stattfinden. Vor der Abfahrt muss entweder von der Schule ein Test durchgeführt werden oder das negative Testergebnis eines Antigen-Schnelltests vorliegen.

Schutzmassnahmen wie die Hygienemassnahmen (Abstandhalten, Händewaschen, regelmässiges Lüften und Desinfizieren des Mobiliars) gelten auch weiterhin und sind grundlegend im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus.

Nach der Teilnahme am kollektiven Kampf gegen das Virus seit dem Wiederbeginn der Schule nach den Weihnachtsferien ermöglicht die Aufhebung einiger Massnahmen die Wiederherstellung einer fast normalen pädagogischen und sozialen Beziehung. Die Situation wird in den nächsten Wochen je nach Entwicklung der sanitären Lage neu bewertet.