Medienmitteilung Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

Sembrancher - Toter Luchs nach Kollision mit einem Fahrzeug

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) wird bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt einreichen. Die Strafanzeige erfolgt im Zusammenhang mit dem Autopsiebericht des Instituts für Tierpathologie der Universität Bern (FIWI) hinsichtlich eines Luchses, der in der Gemeinde Sembrancher nach einer Kollision mit einem Fahrzeug tot aufgefunden wurde. Obwohl die Todesursache des Tieres auf mehrere durch den Verkehrsunfall verursachte Frakturen zurückzuführen war, ergab die Untersuchung Metallsplitter, die höchstwahrscheinlich von einem früheren Einschlag einer Gewehrkugel stammen. Die DJFW, sowie auch das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) verurteilen jede Art von Wilderei gegen geschützte Arten wie den Luchs aufs Schärfste.

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat den vorläufigen Autopsiebericht eines Luchses erhalten, der nach einer Kollision mit einem Fahrzeug auf der Strasse des Grossen St. Bernhard bei Trappistes in der Gemeinde Sembrancher tot aufgefunden wurde. In Übereinstimmung mit der Vollzugshilfe des Bundes für das Management des Luchses in der Schweiz (Konzept Luchs Schweiz) wurde der tote Luchs zur Untersuchung dem Institut für Tierpathologie der Universität Bern (FIWI) überbracht. Zusätzlich zu den mehrfachen Frakturen, die zum Tod des Tieres führten, ergab die Analyse Metallsplitter, die höchstwahrscheinlich von einer fragmentierten Gewehrkugel stammen.

Der Luchs ist eine streng geschützte Art und dessen Wilderei ist ein Vergehen, das von Amtes wegen verfolgt wird. Aus diesem Grund wird die DJFW, die den Fall vollständig aufklären möchte, bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Unbekannt einreichen.

Die DJFW, sowie auch das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) bekräftigen ihre entschiedene Verurteilung von jeglicher Wilderei und ihren aktiven Kampf dagegen. Jeder Verdacht auf Wilderei, welcher der DJFW zur Kenntnis gebracht wird, wird analysiert und bei fundiertem Verdacht an die zuständigen Behörden weitergeleitet.