Medienmitteilung Dienststelle für Gesundheitswesen

Ausbau der finanziellen Unterstützung der Krankenversicherungsprämien 2022

Mehr als ein Fünftel der Walliser Bevölkerung, das heisst fast 84'000 Personen, wird im Jahr 2022 von einer individuellen Verbilligung der Krankenversicherungsprämien (IPV) profitieren. Trotz der Senkung der Krankenversicherungsprämien um 0.8 % dürfte sich das hierfür vorgesehene Budget auf 225.2 Millionen Franken belaufen. Um so viele Versicherte wie 2021 und gezielter zu unterstützen, wurden die maximalen Einkommensgrenzen leicht angehoben und eine zusätzliche Stufe hinzugefügt. Im Budget, das der Grosse Rat in der Dezembersession genehmigt hat, ist dieser Betrag enthalten.

Wie im 2021 haben rund 22 % der im Wallis wohnsässigen Personen im 2022 einen Unterstützungsanspruch, um ihre Krankengrundversicherung zu begleichen. Die maximalen Einkommensgrenzen, die Anspruch auf eine IPV geben, sind leicht erhöht worden, so dass die Zahl der Anspruchsberechtigten bei rund 84'000 Personen bestehen bleibt. Zudem ist eine zusätzliche Kategorie eingeführt worden, um Schwelleneffekte zu begrenzen und die finanzielle Unterstützung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gezielter zu verteilen.

Der Betrag der Subventionen verteilt sich zu 52% auf Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, zu 27% auf Personen mit AHV/IV-Ergänzungsleistungen und zu 10% auf Personen mit Sozialhilfe. Der Restbetrag deckt die Prämien von Personen mit Verlustscheinen (11%) ab. Insgesamt beträgt der geschätzte Subventionsbetrag 225.2 Millionen Franken. Dies sind rund zehn Millionen mehr als die Schätzung für 2021.

Grundsätzlich werden die Begünstigten anhand der Steuerdaten 2020 automatisch ermittelt und die Subventionen werden bereits im Dezember von der Prämienrechnung 2022 abgezogen. Die Begünstigten werden persönlich im Februar 2022 benachrichtigt. Personen, deren familiäre Situation (Eheschliessung, Geburt, Scheidung, Tod oder andere) oder deren finanzielle Situation (Rente, Ende des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung oder andere) sich im Jahr 2021 geändert hat, müssen der Ausgleichskasse des Kantons Wallis ein Spezialgesuch für eine individuelle Prämienverbilligung zustellen, wenn sie 2022 Anspruch auf Subventionen haben möchten. Personen, die der Quellensteuer unterstellt sind, sowie junge Erwachsene zwischen 18 und 20 Jahren, die nicht mehr denselben rechtlichen und steuerlichen Wohnsitz wie ihre Eltern haben, können vor Ende Dezember 2022 ebenfalls ein entsprechendes Spezialgesuch zur Prämienverbilligung einreichen.

Personen, deren Einkommen 2021 aufgrund der Massnahmen im Rahmen der COVID-19 Pandemie deutlich gesunken ist, können eine Neubewertung ihres Anspruchs auf Subventionen auf der Grundlage ihres massgebenden Einkommens 2021 beantragen, sofern dieses gegenüber 2020 um 30% gesunken ist.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter www.vs.ch/gesundheit > Rubrik « Für die Versicherten ».