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Anpassung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung

17/11/2015 | Dienststelle für Raumentwicklung

(IVS).- Der Staatsrat des Kantons Wallis hat die Anpassung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung (kRPG) zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Das aus dem Jahre 1987 stammende kRPG muss insbesondere aufgrund der jüngsten Änderung des Raumplanungsgesetzes des Bundes (RPG) angepasst werden. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Einführung einer Mehrwertabschöpfung für Neueinzonungen und Umzonungen sowie verschiedene Massnahmen zur Förderung der Verfügbarkeit von Bauland.

Die Umsetzung der Teilrevision des RPG fügt sich in die laufenden Arbeiten des Projektes „Raumentwicklung 2020“ ein. Dieses Projekt, welches 2010 startete, hat die Gesamtüberarbeitung der kantonalen Richtplanung und der entsprechenden Gesetzgebung zum Ziel. Nach der Vernehmlassung der Teilrevision des kRPG und des kantonalen Richtplans im Frühjahr des laufenden Jahres wird das Gesetz im Dezember vom Grossen Rat behandelt.

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