Medienmitteilung

Provisorisches Aufnahmezentrum für Asylsuchende

04/12/2015 | Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur

(IVS).- Angesichts der bedeutenden Zunahme von eingereichten Asylgesuchen in der Schweiz, muss das Wallis, wie auch die anderen Kantone, zusätzliche Unterkünfte einrichten. Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) mietet zu diesem Zweck, von Mitte Dezember 2015 bis am 20. März 2016 die Jugendherberge in Sitten. Diese Einrichtung ist für die kurzfristige Unterbringung von Asylsuchenden vorgesehen, bevor diese einer bestehender Kollektivunterkunft zugewiesen werden. Im Falle der kompletten Auslastung der Jugendherberge könnte das Amt für Asylwesen (AfAW) ausserdem die Zivilschutzanlage ‘La Planta‘ in Sitten ausschliesslich für Übernachtungen öffnen.

Wie auch in  anderen Kantonen ist das Amt für Asylwesen im Wallis seit Beginn des Sommers mit einer wesentlichen Zunahme von neu ankommenden Asylsuchenden konfrontiert. Bis Ende Mai hat der Kanton im Durchschnitt 50 Personen pro Monat aufgenommen. Seit Juni ist die durchschnittliche Anzahl an Zuzügen stark angewachsen und liegt derzeit bei 185 Personen pro Monat. Zählte man am 1. Januar 2015 im Kanton insgesamt 1'962 zu beherbergende Personen, so beläuft sich diese Zahl heute auf 2'670. Dieser Anstieg erfordert eine dringende Anpassung der Aufnahmekapazitäten für Personen, die aus den eidgenössischen Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) kommen, und wovon dem Kanton Wallis 3,9% zugeteilt werden. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den EVZ ist zurzeit stark reduziert, was den Druck auf die Kanton erhöht.

Indem seit Jahresbeginn über 96 neue Wohnungen gemietet und die Aufnahmekapazitäten der bestehenden Kollektivunterkünfte sind bis zum Maximum ausgelastet. Diese Massnahmen sind heute allerdings nicht mehr ausreichend, um dem Bedarf zu entsprechen. Zudem lassen die letzten Prognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM) nicht auf eine Entspannung der Situation während der nächsten Monate schliessen.

Die Nutzung der Jugendherberge in Sitten während des Winters und die allfällige Öffnung der Zivilschutzanlage entsprechen einer Notfallsituation. In der Tat muss der Kanton vorübergehend über eine Aufnahmeeinrichtung verfügen können, die bei der Ankunft von Asylsuchenden im Wallis als Puffer dienen kann, bis ausreichende Kapazitäten in bestehenden Kollektivunterkünften verfügbar sind.

Die aus den EVZ kommenden Asylsuchenden werden in der Jugendherberge untergebracht, bis ein Platz in einer Kollektivunterkunft des Erstempfangs frei wird. Die vorgesehene Aufenthaltsdauer liegt zwischen drei und höchstens zehn Tagen. Die Öffnung der Zivilschutzanlage, lediglich zur Übernachtung, wird erst erfolgen, wenn die Jugendherberge die maximale Auslastung erreicht.

Die Vorsteherin des DGSK und das Amt für Asylwesen haben den Stadtpräsidenten von Sitten und den Stadtrat vorgängig über die provisorische Eröffnung dieser Zentren orientiert. Eine Zusammenarbeit zwischen dem Kanton, den Gemeindebehörden und den betroffenen Diensten der Stadt Sitten ist bereits aufgenommen worden.

 

Communiqué pour les médias