Medienmitteilung

Dekret vom 16. Dezember 2014 angenommen

29/11/2015 | Staatskanzlei 

(IVS).- Das Dekret vom 16. Dezember 2014 über die Anwendung der Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Budgets 2015 wurde in der Referendumsabstimmung von 54.5% der Stimmenden (gültige Wahlzettel) angenommen. Der Staatsrat ist erfreut über den durch das Walliser Volk ausgedrückten Willen. Nach den Defiziten der Rechnungen 2013 und 2014 ermöglicht dieses Dekret, während drei Jahren jährlich 26 Millionen Franken für den Kanton und 7 Millionen für die Gemeinden zu generieren.

Mit der Annahme des Dekretes vom 16. Dezember 2014 über die Anwendung der Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Budgets 2015 haben die Walliser Stimmbürger folgende Massnahmen bestätigt:

  • Erhöhung der Motofahrzeugsteuer, welche trotzdem eine der tiefsten der Schweiz bleibt;
  • Minimalsteuer von 200 Franken auf das Kapital der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften;
  • Einführung einer Gemeindebeteiligung an der Finanzierung der ambulanten Versorgung im Suchtbereich und im Suchtbereich;
  • Aufschub der letzten Tranche des Steuerabzugs für die Krankenkassenprämien;
  • Beibehaltung von 32 statt 30 wöchentlichen Unterrichtsstunden in der Primarschule;
  • Erhöhung der Gebühren bei Gerichtsverfahren;
  • und Bildung eines Kompensationsfonds für Ertragsschwankungen.

Der Staatsrat freut sich, dass diese Massnahmen durch das Walliser Volk angenommen wurden.

Das Dekret wurde erarbeitet, um im Voranschlag 2015 und in den zwei folgenden Budgets jährliche finanzielle Mittel von 26 Millionen Franken für den Kanton und 7 Millionen Franken für die Gemeinden zu generieren. Es ist angesichts der finanziellen Situation des Kantons unverzichtbar und erlaubt die Beibehaltung eines ausgewogenen Budgets 2016, über das der Grosse Rat im Dezember abstimmen wird.

MM