Medienkonferenzen Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport

Analyse der Justizbehörden des Kantons Wallis

Laut einer umfassenden Studie zu den kantonalen Justizbehörden, mit der ein unabhängiges Beratungs- und Forschungsbüro beauftragt wurde, verfügen die Justizbehörden über ein gutes Organisationsniveau und funktionieren effizient. Dennoch konnte Verbesserungspotenzial identifiziert werden. Empfehlungen betreffend die Organisation des Kantonsgerichts, die Führung der Staatsanwaltschaft, die Personaldotation am Jugendgericht und die zu reduzierende Anzahl Bezirksgerichte wurden abgegeben. Die Umsetzung dieser Empfehlungen sowie die dazu erforderlichen allfälligen Gesetzesänderungen werden geprüft.

Um zwei Postulaten Folge zu leisten, die der Grosse Rat im Juni 2019 angenommen hatte, gab der Staatsrat eine umfassende Studie zur Organisation der Walliser Justizbehörden in Auftrag. Die Analyse durch ein unabhängiges Beratungs- und Forschungsbüro sollte Möglichkeiten zur Verbesserung der Organisation und Arbeitsweise der Justizbehörden im Hinblick auf Rationalisierungen und Effizienzsteigerungen aufzeigen. Gleichzeitig sollte die Qualität der Dienstleistungen aufrechterhalten werden.

Aus der Analyse geht hervor, dass die kantonalen Justizbehörden insgesamt über ein gutes Organisationsniveau verfügen und effizient funktionieren. Es wurden bereits Massnahmen ergriffen, namentlich um auf die steigende Anzahl zu bearbeitender Fälle und ihre zunehmende Komplexität zu reagieren, die in den letzten Jahren beobachtet wurden.

Die Experten haben jedoch weitere Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Effizienz der Walliser Justiz gesteigert werden kann. Der Bericht gibt folgende neun Hauptempfehlungen:

  • Die erste Empfehlung betrifft das Kantonsgericht. Es sollen verstärkt Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter eingesetzt sowie Überlegungen zu bestimmten Arbeitsmethoden angestellt werden, um Verzögerungen zu verringern.
  • Die nächsten vier Empfehlungen betreffen die Bezirksgerichte. Zunächst wird empfohlen, deren Anzahl zu verringern, indem sie zu sechs Regionen oder drei Kreisen zusammengefasst werden. Auch eine Spezialisierung innerhalb der erstinstanzlichen Gerichte, eine Optimierung des Systems der Wanderrichterinnen und Wanderrichter sowie eine Verstärkung des Austausches und eine Verbesserung des Zugangs zu bestehendem Wissen innerhalb der Justizbehörden seien wünschenswert.
  • Eine Empfehlung betrifft das Jugendgericht. Die Personaldotation soll entsprechend dem Anstieg der Fälle erhöht werden.
  • Die letzten drei Empfehlungen betreffen die Staatsanwaltschaft: Damit die Staatsanwaltschaft effizienter geführt werden kann, sollte sie wie in den meisten anderen Kantonen stärker hierarchisch organisiert werden, ihre Struktur, ihre Aufgaben und die Qualifikationen ihrer zentralen Dienste wären zu klären. Abschliessend müsste die Personalzusammensetzung im Hinblick auf einen Einbezug von Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern überdacht werden.

Ergänzt werden die Hauptempfehlungen durch sekundäre Optimierungsmassnahmen, die rasch umgesetzt werden können. Sie betreffen namentlich die Hilfsmittel, die Vorlagen, die Kommunikation, die Karriereplanung oder die Weiterbildung.

Der Staatsrat hat den Bericht zur Kenntnis genommen. Er hat das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) beauftragt, in Absprache mit dem Kantonsgericht, der Staatsanwaltschaft, der Justizkommission des Grossen Rates (JUKO) und dem Justizrat (JR) einen Zeitplan für die Arbeiten zur Optimierung der Justizbehörden festzulegen und die notwendigen Gesetzesänderungen zu ermitteln. Der Aktionsplan zur Umsetzung der Empfehlungen wird mit den laufenden Arbeiten des Verfassungsrats koordiniert.