Medienmitteilung Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur

Coronavirus (COVID-19) - Assistenzdienst der Armee

Der Bundesrat hat einen erneuten Assistenzdienst der Armee zugunsten der zivilen Behörden beschlossen. Die Unterstützung erfolgt mit bis zu 2500 Armeeangehörigen, die die Spitäler bei der Pflege oder beim Patiententransport sowie die Kantone beim Impfen unterstützen können. Der Staat Wallis, der eine solche Unterstützung beantragt hatte, begrüsst diesen Entscheid. Dieser ermöglicht dem Kanton, sein Impfdispositiv zu verstärken und die Auffrischimpfungen ("Booster") für die gesamte Bevölkerung zu beschleunigen.

Wie bereits im Frühjahr und im Herbst 2020 hat der Bundesrat beschlossen, das Gesundheitssystem durch einen dritten Assistenzdienst der Armee zugunsten der zivilen Behörden zu unterstützen. Bis zu 2500 Armeeangehörige können so auf Ersuchen der Kantone eingesetzt werden, wenn die zivilen Mittel nicht ausreichen.

Die Armee wird in den Bereichen der Pflege, des Patiententransports und bei Impfungen ihre Unterstützung anbieten können. Die Leistungen der Armee werden in erster Linie von Formationen in Wiederholungskursen, von Freiwilligen mit Sanitätsausbildung und von Sanitäts-Durchdienern erbracht.

Der Staat Wallis, der die Unterstützung der Armee im Rahmen seiner Impfkampagne beantragt hatte, begrüsst den Entscheid des Bundesrates. Der Einsatz von Armeeangehörigen zur Unterstützung der zivilen Institutionen sollte dem Kanton ermöglichen, ein zusätzliches Impfzentrum einzurichten und den Rhythmus der Erstimpfungen und der Boosterdosen zur Auffrischung, insbesondere bei den über 65-Jährigen, zu beschleunigen.