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Kantonale Abstimmung vom 29. November 2015

09/11/2015 | Departement für Bildung und Sicherheit | Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur | Departement füf Finanzen und Institutionen

(IVS).- Der Staatsrat empfiehlt den Walliser Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, das Dekret vom 16. Dezember 2014 über die Anwendung der Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Budgets 2015 anzunehmen, das ihnen in der Abstimmung vom 29. November 2015 vorgelegt wird. Dieses Dekret mit einer Dauer von drei Jahren zielt darauf ab, aufgrund der Defizite der Rechnungen 2013 und 2014 finanzielle Mittel über mehreren Massnahmen in der Höhe von 26 Millionen für den Kanton und sieben Millionen für die Gemeinden generieren. Im Falle einer Ablehnung des Dekretes müssten die dadurch verlorenen Summen vollumfänglich durch andere Massnahmen zur Senkung des Aufwands oder zur Erhöhung des Ertrags kompensiert werden. Diese Massnahmen kämen also zu den Sparmassnahmen von 120 Millionen hinzu.

Warum dieses Dekret

Während rund zehn Jahren kannte der Kanton Wallis eine erfreuliche Finanzlage. Diese Situation hat sich jedoch aufgrund der Kombination eines Einnahmerückgangs und einer Ausgabenerhöhung merklich verschlechtert.

Zum ersten Mal respektierte die Rechnung 2013 die verfassungsmässigen und gesetzlichen Anforderungen der doppelten Ausgaben- und Schuldenbremse nicht mehr. Trotz der unternommenen Anstrengungen blieb auch das Ergebnis der Rechnung 2014 negativ und wies einen Aufwandüberschuss von 83,9 Millionen Franken und einen Finanzierungsfehlbetrag von 84,2 Millionen Franken auf.

Gemäss den Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse muss der Staatsrat im Falle eines Aufwandüberschusses oder Finanzierungsfehlbetrages in der Rechnung, dem Grossen Rat die Änderungen jener Gesetzesbestimmungen unterbreiten, die nicht in seiner eigenen Kompetenz liegen und zur Einhaltung des Grundsatzes der Ausgaben- und Schuldenbremse notwendig sind.

Der Staatsrat hat darum 2014 den Entwurf des fraglichen Dekretes ausgearbeitet und anschliessend an den Grossen Rat überwiesen. Der Entwurf wurde nach verschiedenen Änderungen am 16. Dezember 2014 mit 55 zu 49 Stimmen bei 13 Enthaltungen angenommen.

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