Medienmitteilung Dienststelle für Bevölkerung und Migration

Einbürgerungen - Aufgrund der sanitären Lage im Zusammenhang mit COVID-19 verzichtet der Staatsrat auf die Vereidigungszeremonie

Der Grosse Rat des Wallis hat 349 Personen eingebürgert. Aufgrund der Massnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 verzichtet der Staatsrat in dieser Session auf die Vereidigungszeremonie der eingebürgerten Personen. Diese erhalten ihren Heimatschein per Post.

Das Walliser Parlament hat 349 Personen eingebürgert, davon 315 ausländische Staatsangehörige und 34 Schweizer. Ordentliche Einbürgerungen finden zweimal pro Jahr statt: während der Mai- und Novembersession des Grossen Rates. Diese Sessionen schliessen die Einbürgerungsverfahren, die von der Dienststelle für Bevölkerung und Migration (DBM) in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und der Unterkommission der Justizkommission des Grossen Rates geführt werden, ab.

Das ordentliche Einbürgerungsverfahren endet offiziell mit der Vereidigung. Diese findet im Beisein eines Vertreters des Staatsrates statt, wobei es sich für gewöhnlich um den für die Institutionen zuständigen Minister und somit dem Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport handelt. Aufgrund der Massnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 verzichtet der Staatsrat in dieser Session auf die Vereidigungszeremonie.

Diese Entscheidung hat keinen Einfluss auf die Einbürgerung selbst. Alle vom Grossen Rat eingebürgerten Personen erhalten ihren Heimatschein ab dem 1. Dezember 2021 per Post. Die betroffenen Gemeinden werden ebenfalls benachrichtigt. Nach diesem Datum können die neuen Walliser Bürger ihre Schweizer Ausweise (Identitätskarte und Pass) beantragen.