Medienmitteilung

Unterstützung für Tourismusprojekte

13/11/2015 | Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation

 

(IVS).- Mit der Änderung des Tourismusgesetzes vom 9. Februar 1996 hat das Walliser Parlament am 8. Mai 2014 verschiedene neue Finanzierungsinstrumente für den Tourismus geschaffen, namentlich die Möglichkeit zur Gewährung von Bürgschaften oder von Darlehen aus dem kantonalen Tourismusfonds. Mit der Verwaltung dieser Hilfen wurde die  Centre de compétences financières AG (CCF AG), Finanzpartnerin von Business Valais*, betraut. Die detaillierten Bedingungen für die Interventionsmöglichkeiten der CCF AG und für die Verwaltung der betreffenden öffentlichen Mittel wurden anfangs November festgelegt. Die CCF AG ist somit nun in der Lage Mittel für Tourismusprojekte einzusetzen.   

Als Ergänzung zum Reglement des Staatsrates über die Verwendung des Tourismusfonds, welches vom Grossen Rat im vergangenen Juni angenommen wurde, sind die Zuteilungsbedingungen für die neuen Hilfen aus dem Tourismusgesetz zwischen dem Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung und der CCF AG festgelegt worden. Diese Bedingungen betreffen insbesondere die Grenzen bei der Kumulation von Hilfen zu Gunsten eines Projektes, Gesellschaft oder Unternehmensgruppe und wurden in das Finanzhilfereglement der CCF AG integriert.   

In diesem Zusammenhang wurde auch die bestehende Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton und der CCF AG mittels eines Zusatzes ergänzt, in welchem die Bedingungen bezüglich der Verwaltung der öffentlichen Mittel durch die CCF AG festgehalten werden. Unter anderem wird in diesem Zusatz die Höchstgrenze für die Verzinsung von Krediten von Geldgebern festgelegt, welche an diejenigen Kreditnehmer gewährt werden, welche in den Genuss einer Staatsgarantie kommen. Aufgrund der aktuellen Verhältnisse auf den Finanzmärkten, wurde diese Grenze bis Ende 2016  auf 1.5% festgelegt. Diese Regelung verschafft den Tourismusunternehmen eine hervorragende Ausganslage  auf dem Kapitalmarkt, um dank der Staatsgarantie Kredite zu vorteilhaften Bedingungen einzuholen.

Die CCF AG ist somit nun in der Lage Sicherheitsleistungen zu übernehmen bzw. Darlehen aus dem Tourismusfonds auszurichten. Die Möglichkeit Sicherheitsleistungen auszurichten ist seit anfangs November möglich. Finanzhilfen aus dem Tourismusfonds werden ab 2016 möglich sein, nachdem der Kanton gemäss der finanziellen Mehrjahresplanung des Staatsrates eine erste Tranche in der Höhe von 15 Mio. Franken an die CCF AG für den Tourismusfonds überwiesen hat.   

Interessierte Tourismusunternehmen, welche für ihr Investitionsprojekt eine dieser Hilfen beanspruchen möchten, können sich an Business Valais, vertreten durch die RW Oberwallis AG oder direkt an die CCF AG in Naters wenden.

 

* Business Valais vereint unter einem Dach alle Partner der Walliser Wirtschaftsförderung und steht im Dienste der Walliser Unternehmer und Unternehmen.  

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