Medienmitteilung

Vogelgrippe - Schutzvorkehrungen und Registrierungspflicht für Geflügelhaltung

26/11/2021 | Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Nach der Feststellung eines Infektionsherdes in einem Geflügelbetrieb im Kanton Zürich am 24. November 2021 ordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vorbeugende Massnahmen an. Während diese Massnahmen im Wallis nur für Betriebe mit Geflügel in den Gemeinden Port-Valais und Saint-Gingolph obligatorisch sind, werden sie allen Geflügelhaltern im Kanton empfohlen, damit der Kontakt mit Wildvögeln vermieden werden kann. Die Registrierung jeder Geflügelhaltung ist ein weiteres wesentliches Element der Prävention. Sie muss von jedem Halter mithilfe des vom Kanton Wallis zur Verfügung gestellten Online-Systems durchgeführt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist das Virus nicht auf den Menschen übertragbar.

Aufgrund der Zunahme von Vogelgrippefällen bei Wildvögeln in Europa und des am 24. November 2021 im Kanton Zürich entdeckten Ausbruchs hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Festlegung von Kontroll- und Beobachtungszonen um die grossen Schweizer Seen und Flüsse angeordnet, um eine Ausbreitung des Virus auf Hausgeflügel zu verhindern. Ein Übertragungsrisiko auf Hausgeflügel ist die Ansteckung durch Kontakt mit Wildvögeln. Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass das Virus des Subtyps H5N1, das für die Vogelgrippe verantwortlich ist, von Tieren auf Menschen übertragen werden kann.

Im Wallis wird die Kontrollzone durch einen ein Kilometer breiten Geländestreifen entlang des Genfersees festgelegt. In dem betroffenen Gebiet weist der Kantonstierarzt die Geflügelhalter an, mithilfe von Sicherheitsmassnahmen Fütterungsplätze, Tränken und Wasserbecken für Wildvögel unzugänglich zu machen. Wenn der Schutz dieser Orte nicht gewährleistet werden kann, muss das Geflügel in geschlossenen Räumen oder in Haltungssystemen mit Seitenwänden und einem dichten Dach untergebracht werden. Je nach Entwicklung der Situation könnten diese Massnahmen verschärft werden, wobei das Ziel darin besteht, eine Ansteckung von Hausgeflügel zu verhindern. Während diese Massnahmen für Geflügelhalter in der Kontrollzone obligatorisch sind, werden sie für das gesamte Kantonsgebiet empfohlen, insbesondere in der Nähe von Gewässern.

Darüber hinaus sind die Geflügelhalter verpflichtet, einem Tierarzt eventuelle bei ihrem Bestand beobachtete Symptome zu melden (verminderter Appetit oder verminderte Legeleistung).
Als Vorsichtsmassnahme sollten Personen, die Kadaver von Wildvögeln finden, diese nicht berühren und den Wildhüter informieren.

Registrierungspflicht

Sollte ein Betrieb von der Vogelgrippe betroffen sein, ist es entscheidend, dass die benachbarten Betriebe verschärfte Massnahmen ergreifen. Um dies zu ermöglichen, muss jeder Geflügelhalter registriert sein. Die Registrierung jeder Geflügelhaltung (auch als Hobby) ist in der Schweiz obligatorisch. Bei grösseren gewerblichen Betrieben erfolgt dies über die TVD (Tierverkehrsdatenbank). Um diese obligatorische Erfassung für nicht gewerbsmässige Geflügelhalter zu erleichtern und vereinfachen, bietet der Kanton Wallis ein computergestütztes Registrierungssystem an. Dieses Instrument ermöglicht es den Haltern einer kleinen Anzahl von Tieren, ihre Tätigkeit online zu melden, indem sie einen QR-Code (siehe unten) einscannen oder sich über die Internetadresse www.geo.vs.ch/geflügel anmelden. Die Daten müssen vom Tierhalter durch eine neue Eingabe in die Anwendung auf dem neuesten Stand gehalten werden, wenn sich die Anzahl der Tiere ändert oder der Betrieb eingestellt wird. Jedoch mindestens einmal pro Jahr müssen die Informationen aktualisiert werden. Dieses System richtet sich an nicht in der TVD registrierungspflichtige Halter von Geflügel der Arten: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strausse und Schwäne.

Nach ihrer Registrierung können Tierhalter schnell auf elektronischem Wege informiert werden, wenn sich die Situation ändert.

Link zur Registrierung für Geflügelhalter