Medienkonferenzen

Krankenversicherungsprämien 2016

24/09/2015 | Dienststelle für Gesundheitswesen

(IVS).- Die durchschnittliche Krankenversicherungsprämie 2016 für Erwachsene mit einer ordentlichen Franchise von 300 Franken und Unfalldeckung wird im Wallis um 14.90 Franken pro Monat (+ 4.2 %) steigen. Der durchschnittliche Anstieg pro Monat in der Schweiz beträgt indes 16.30 Franken (+ 4.0 %). Erwachsene bezahlen im Kanton Wallis durchschnittlich 371 Franken pro Monat für ihre obligatorische Krankenversicherung. Das Wallis muss keine Zusätze im Hinblick auf den Prämienausgleich bezahlen.

Die durchschnittliche Monatsprämie im Wallis für junge Erwachsene (19-25 Jahre) steigt um 13.90 Franken (+ 4.2 %) und für Kinder (0-18 Jahre) um 3.40 Franken
(+ 4.2 %). Junge Erwachsene bezahlen 342 Franken und Kinder 85 Franken im Monat.

Die monatlichen Durchschnittsprämien für Erwachsene im Wallis bleiben im Vergleich zur restlichen Schweiz vorteilhaft. Sie sind 57 Franken günstiger als die durchschnittlichen Prämien in der Schweiz (428 Franken). Das Wallis liegt auf dem siebten Platz der Kantone mit den günstigsten Prämien. In der Westschweiz ist er der Kanton mit den günstigsten Krankenversicherungsprämien.

Grosse Prämienunterschiede

Mehr als 96'000 Erwachsene könnten bei ihrer Krankenversicherung sparen, indem sie einen Versicherer mit einer günstigeren Prämie als die Durchschnittsprämie wählen würden. Die Ersparnisse könnten sich auf bis zu
150 Franken pro Monat belaufen.

Sich für eine wählbare Franchise (maximal 2'500 Franken pro Jahr) oder ein anderes Versicherungsmodell (Hausarzt, Telmed usw.) zu entscheiden, kann ebenfalls Einsparungen in der Krankenversicherungsprämie bringen.

Wechsel der Krankenversicherung

Das Gesundheitsdepartement erinnert daran, dass die zurückerstatten Leistungen der Grundversicherung bei allen Krankenkassen dieselben sind. Versicherte, die ihre Grundversicherung wechseln wollen, können dies ohne Einschränkung oder Nachteile unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand tun, sofern der Versicherte mit der Bezahlung seiner Prämien „à jour“ ist. Der Versicherer kann den Antrag auf Mitgliedschaft nicht verweigern, selbst wenn eine medizinische Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Anträge zur Kündigung oder Änderung müssen vor dem 30. November 2015 (Empfangsdatum des Schreibens) bei der Krankenkasse eintreffen. Es wird empfohlen, das Kündigungsschreiben Mitte November per Einschreiben zu schicken.

Die Fristen und Bedingungen für die Kündigung der Zusatzversicherung unterscheiden sich von denen der Grundversicherung und variieren von Versicherer zu Versicherer. Der Versicherte kann seine Grundversicherung bei einer anderen Krankenversicherung haben als seine Zusatzversicherung. Im Gegensatz zur Grundversicherung wird empfohlen, die momentane Zusatzversicherung erst nach Aufnahme bei einem anderen Krankenversicherer zu kündigen, da letzterer eine Aufnahme verweigern oder Vorbehalte einfügen kann.

System der Leistungsvergütung

Es gibt zwei verschiedene Systeme der Rückerstattung von Rechnungen: das System der Tiers garant und das System der Tiers payant. Beim System der Tiers garant bezahlt der Versicherte selbst die Rechnung und schickt diese anschliessend an den Versicherer zur Rückerstattung. Beim System der Tiers payant schickt der Leistungserbringer die Rechnung zur Zahlung direkt an den Versicherer.

Eine Minderheit der Krankenversicherer benützt das System der Tiers garant  für den Bezug  von Medikamenten in Apotheken. Versicherte dieser Kassen müssen die von ihrem Arzt verschriebenen Medikamente demnach selbst bezahlen. Sie können sich aber diese Medikamente von der Krankenkasse zurückerstatten lassen. Personen, die Mitglied bei einem dieser Versicherer werden möchten, müssen sich der Einschränkungen dieser Praktiken bewusst sein. Dies betrifft vor allem Personen, die an chronischen Krankheiten leiden.

Die Liste der Prämien sowie Musterbriefe für die Kündigung der Krankenversicherung und für die Mitgliedschaft sind unter anderem auf der Internetseite der Dienststelle für Gesundheitswesen (www.vs.ch/gesundheit >Krankenversicherung) verfügbar.

 

 

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Medieneinladung

Medienmitteilung

Praesentation von Statsrätin Esther Waeber-Kalbermatten und Victor Fournier