Medienmitteilung

Prüfung der Aufgaben und Strukturen des Staates

30/09/2015 | Kantonale Finanzverwaltung

(IVS). – Der Staatsrat hat die Realisierungsphase des Projekts zur Prüfung der Aufgaben und Strukturen des Staates (PAS) lanciert. Bis Ende 2015 müssen die Dienststellen des Staates und die subventionierten Einrichtungen konkrete Massnahmen hinsichtlich einer nachhaltigen Reduktion ihres Aufwands der Laufenden Rechnung vorschlagen. Die zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts bereitzustellenden Mittel wurden auf 120 Millionen Franken festgelegt. Die Legislative und die Judikative werden vom Staatsrat ebenfalls aufgefordert, sich an den diesbezüglichen Anstrengungen zu beteiligen. Angesichts der finanziellen Situation des Kantons hat der Staatsrat bereits die Beibehaltung gewisser Massnahmen im Zusammenhang mit dem Dekret über die erste Phase der Prüfung der Aufgaben und Strukturen des Staates (PAS 1) und/oder dem Dekret betreffend die Anwendung der Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Voranschlags 2015 beschlossen

 


 

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