Medienmitteilung

Kantonaler Familienfonds 2021 - Erhöhung der Unterstützung für benachteiligte Familien

15/10/2021 | Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur

Der Staatsrat hat beschlossen, die Unterstützung für Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gezielt zu verstärken und die Unterstützung für die am stärksten benachteiligten Familien zu erhöhen. Die zugesprochenen Beträge variieren neu zwischen 1350 Franken und 1750 Franken, während bisher ein einziger Betrag von 1350 Franken gewährt wurde. Um diese zusätzliche Unterstützung zu finanzieren, hat die Regierung beschlossen, den Beitragssatz 2022 an den kantonalen Familienfonds um 0,02 Prozentpunkte auf 0,18% der deklarierten AHV-Löhne zu erhöhen.

Der kantonale Familienfonds gewährt im Wallis lebenden Alleinstehenden oder Paaren mit bescheidenem Einkommen und Kinderlasten eine Sozialhilfe in Form einer Haushaltszulage.

Das steuerliche Einkommen bestimmt den Leistungsanspruch nach denselben Kriterien, die auch für den Anspruch auf Subventionen für Krankenkassenprämien gelten. Der Staatsrat hat an seiner Sitzung vom 13. Oktober 2021 die Grenzwerte für den Anspruch auf die Haushaltszulage des kantonalen Familienfonds für das Jahr 2021 festgelegt (siehe beiliegende Tabelle).

Um die am stärksten benachteiligten Familien besser unterstützen zu können, wurde ein neues progressives System eingeführt. Während bisher alle betroffenen Familien einen einheitlichen Betrag von 1350 Franken erhielten, können sie nun je nach Einkommen einen Betrag von bis zu 1750 Franken beziehen.

Ende Dezember dürften rund 12'000 Familien eine Haushaltszulage erhalten. Damit werden 2021 18’400’000 Franken ausbezahlt, das sind 2 Millionen Franken mehr als 2020.

Der Fonds wird durch jährliche Beiträge der Familienzulagenkassen finanziert, die auf einem Beitrag von 0,16% der AHV-Löhne basieren. Um diese zusätzliche Unterstützung zu finanzieren, hat die Regierung beschlossen, diesen Beitrag an den Fonds ab 2022 auf 0,18% zu erhöhen.

Mit den beschlossenen Massnahmen wird die Unterstützung für Familien in bescheidenen Verhältnissen im Wallis gezielter und verstärkt. Diese zusätzliche Unterstützung wird für die am stärksten benachteiligten Haushalte, für die die letzten zwei Jahre aufgrund der Gesundheitskrise besonders schwierig waren, mehr als willkommen sein.

Anhang

Einkommensgrenzen und Beträge der Haushaltszulagen 2021

Alleinerziehend

mit einem Kind

Paar

mit einem Kind

Haushaltszulagen

Subv. zu 100%

0.-

0.-

1750.-

Klasse 1

42'140.-

53'396.-

1650.-

Klasse 2

45'360.-

57'904.-

1550.-

Klasse 3

48'580.-

62'412.-

1450.-

Klasse 4

51'800.-

66'920.-

1350.-

Klasse 5

55'020.-

71'428.-

1350.-

Klasse 6

58'240.-

75'936.-

1350.-

Für jedes zusätzliche Kind werden folgende, degressive Zusätze zur Einkommensgrenze hinzugezählt:

Für das zweite Kind : 12'320.-

Für das dritte Kind : 10'640.-

Für das vierte und jedes weitere Kind : 8960.-