Medienmitteilung

Ärztlicher Bereitschaftsdienst im Spital Siders

18/09/2015 | Dienststelle für Gesundheitswesen

IVS.- Der Staatsrat hat festgestellt, dass das Spital Siders seine Notfallstation nicht mehr weiterführen kann. Trotz seiner Bemühungen hat das Spital Siders nicht die notwendigen Kaderärzte für die Notfallstation gefunden. Die Notfallstation in Siders wird ab dem 1. Oktober 2015 in einen ärztlichen Bereitschaftsdienst umgewandelt. Die Regierung beauftragt das Spital, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Qualität der Betreuung der betreffenden Patienten zu gewährleisten.

Wie Spital Wallis mitgeteilt hat, wird ein medizinisch-chirurgischer Bereitschaftsdienst im Spital Siders von 9.00 bis 18.00 Uhr bereitgestellt. Patienten aus der Region können sich von nun an auch ohne Voranmeldung für ambulante medizinische Notfälle dorthin begeben. Mit diesem Dienst soll ein wichtiger Anteil an Patienten, die ansonsten in die Notfallstation in Siders gehen, behandelt werden. Das Spital Sitten gewährleistet weiterhin eine Notfallstation rund um die Uhr für die gesamte Bevölkerung.

Die Umwandlung der Notfallstation in Siders in einen medizinischen Bereitschaftsdienst wird Auswirkungen auf die Notfallstation im Spital Sitten haben. Spital Wallis wird seine Räumlichkeiten so schnell wie möglich den neuen Gegebenheiten anpassen, um die Empfangskapazität der Notfallstation, der Intermediate Care und der Operationssäle in Sitten zu vergrössern. Die Investitionsprojekte werden dem Staatsrat demnächst zur Genehmigung unterbreitet.

Anpassung des Leistungsauftrags des Spital Siders

Damit das Spital Siders weiterhin die spezialisierten Leistungen (Urologie, Bewegungsapparat chirurgisch usw.), die es vom Staatsrat im Rahmen der kantonalen Spitalplanung zugesprochen bekommen hat, erbringen kann, beantragt der Staatsrat, dass das Spital Siders eine postoperative Überwachungsstation, welche die nach Sitten verlegte Intermediate Care ersetzt, gemäss den geltenden Bedingungen bereitstellt.

Falls notwendig, wird die Spitalliste unter Einhaltung der geltenden Verfahren angepasst.

 

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