Medienmitteilung

Der Staatsrat setzt die Tarife für Helikopterrettung fest

11/09/2015 | Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur

(IVS).- Der Staatsrat gewährt den Walliser Helikopterunternehmen, die in der Planung anerkannt sind, eine Erhöhung der Tarife für Helikopterrettungseinsätze. Diese Erhöhung gilt für die Helikoptertarife, die von der Air Zermatt AG und der Air-Glaciers SA zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) fakturiert werden können. Diese Tarife sind bis über 10 Jahre unverändert geblieben.

Die Tariffestsetzung durch den Staatsrat erfolgt aufgrund der gescheiterten Tarifverhandlungen zwischen tarifsuisse ag und der Kantonalen Walliser Rettungsorganisation (KWRO), welche die Unternehmen Air Zermatt AG und Air-Glaciers SA in den Tarifverhandlungen vertreten.

Nach Anhörung der betroffenen Parteien sowie der Preisüberwachung hat der Walliser Staatsrat die Tarife wie folgt festgesetzt:

Zweimotoriger Helikopter:                                        Fr.   108.05     / Flugminute 
(bisheriger Tarif: Fr. 87.20)

Einmotoriger Helikopter:                                          Fr.   83.25      / Flugminute
(bisheriger Tarif: Fr. 77.-)

Zuschlag für Nachteinsätze (20h-8h):                        Fr.   14.45      / Flugminute 
(bisheriger Tarif: Fr. 13.65)

Materialkosten:                                                        Fr.   159.--      / Einsatz / Patient (bisheriger Tarif: Fr. 150.-)

Beim Vernehmlassungsverfahren waren die KWRO, die Air Zermatt AG und die Air-Glaciers SA der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Tarife ungenügend sind. Für tarifsuisse ag und die Preisüberwachung sind diese hingegen zu hoch.

Die neuen Helikoptertarife gelten rückwirkend auf den 1. Januar 2014. Gegen diese Tarife kann innert 30 Tagen nach deren Mitteilung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden, dies gemäss den im Artikel 53 KVG vorgesehenen Modalitäten.

Eine Tariferhöhung ist erforderlich

Der Staatsrat kommt den Anliegen der Helikopterunternehmen, für welche die Tarife für die Helikopterrettungseinsätze seit über zehn Jahren nicht mehr angepasst wurden, entgegen.

Unter Einhaltung der KVG-Verfahren und der einschlägigen Rechtsprechung hat der Staatsrat entschieden, die Tarife nach oben anzupassen. Diese Erhöhung stützt sich auf eine Kostenberechnung für den Betrieb eines Helikopters und die Entwicklung des Landesindexes für Konsumentenpreise (LIK) zwischen 2003 und 2014.

 

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