Medienmitteilung

Dossier "Cleusix"

07/09/2015 | Staatskanzlei 

(IVS).- Wie von der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) und vom Staatsrat gewünscht, hat Jean-Marie Cleusix, Chef der Dienststelle für Unterrichtswesen, freiwillig einen Betrag von 62‘621 Franken an den Staat Wallis zurückerstattet. Dieser Betrag entspricht den Steuern, die ihm zurückerstattet oder verjährungsbedingt erlassen worden waren. Infolge dieser Rückerstattung ist die Walliser Regierung der Ansicht, dass die Empfehlungen der GPK erfüllt sind.

Im Februar und März 2014 trafen sich die Delegationen des Staatsrates und der Gemeinde Leytron, um die Fragen im Zusammenhang mit dem Dossier «Cleusix» zu klären. Bei dieser Gelegenheit war man übereingekommen, dass die noch offenen Punkte im Rahmen eines vertieften Dialogs geklärt würden, nachdem sich der Grosse Rat zu den Berichten der GPK und der Justizkommission (JUKO) geäussert hat. Anlässlich eines weiteren Treffens im November 2014 informierte eine Delegation des Staatsrates die Gemeinde Leytron darüber, dass ihr nach Erhalt des Berichts der Haftpflichtversicherung des Staates Wallis ein Vorschlag unterbreitet werde. Im Anschluss an dieses Treffen bat der Gemeinderat von Leytron den Staatsrat, die Rolle des Mediators zu übernehmen, um eine Lösung für die Rückerstattung der verjährten Steuern zu finden.

Nach Erhalt des Versicherungsberichts, der dem Staat Wallis jegliche Verantwortung bezüglich Ansprüche der Gemeinde Leytron abspricht, bot der Staatsrat der Gemeinde an, ihr eine gütliche Lösung zu unterbreiten und somit die Rolle des Mediators zu übernehmen. Dieser Vorschlag wurde von der Gemeinde Leytron jedoch abgelehnt.

Heute hat Jean-Marie Cleusix einen Betrag von 62‘621 Franken zugunsten der kantonalen Steuerverwaltung zur Deckung seines Anteils an den zurückerstatteten kantonalen und kommunalen Steuern für die Steuerperiode 1995 bis 1998 zurückgezahlt. Dieser Betrag wird von der kantonalen Steuerverwaltung zwischen dem Kanton und der Gemeinde Leytron auf der Grundlage der vorgenommenen Rückerstattungen, also 50% für den Kanton und 50% für die Gemeinde, aufgeteilt.

Im Übrigen hat Jean-Marie Cleusix ebenfalls den geschuldeten Betrag für die Kantonssteuer und die direkte Bundessteuer 2010 bis 2015 gemäss provisorischer Veranlagung durch die kantonale Steuerverwaltung überwiesen. Angesichts dieser Rückerstattungen und Zahlungen ist die Walliser Regierung – unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Gemeinde Leytron – der Ansicht, dass die Empfehlungen der GPK (vom Chef der Dienststelle für Unterrichtswesen verlangen, dass er seine Steuerstreitigkeiten mit den betroffenen Behörden so rasch als möglich regelt und Behandlung der Anliegen der Gemeinde Leytron) erfüllt worden sind.

In ihrem Bericht vom Oktober 2014 über das Dossier «Cleusix» empfahl die GPK dem Staatsrat, die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Chef der Dienststelle für Unterrichtswesen zu prüfen. Im November 2014 beschloss der Staatsrat, die Empfehlung der GPK zu befolgen und den unabhängigen Experten, Luke Gillon, mit dieser Frage zu betrauen. In seiner Sitzung vom 15. April 2015 hat der Staatsrat schliesslich entschieden, die Empfehlungen des Experten zu befolgen und eine Disziplinarstrafe in Form eines schriftlichen Verweises gegen Jean-Marie Cleusix zu verfügen.

 

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