Medienmitteilung

Baudossiers der Gemeinde Val de Bagnes - Entgegennahme des Abschlussberichts über den Regularisierungsprozess

29/09/2021 | Staatsrat

Die Gemeinde Val de Bagnes hat der Regierung innerhalb den in der Aufforderung gesetzten Fristen ihren Abschlussbericht über den Regularisierungsprozess der rechtswidrigen Bauten vorgelegt. Der Staatsrat hat diesen der für die Weiterverfolgung des Dossiers zuständigen Unterarbeitsgruppe «Arbeitsbewilligungen ehemalige Gemeinde Bagnes» zur Untersuchung und Prüfung übermittelt.

Im Frühling 2016 eröffnete der Staatsrat ein Aufsichtsverfahren im Zusammenhang mit den rechtswidrigen Bauten in der Gemeinde Bagnes. Am 27. April 2016 richtete er eine erste Aufforderung an die Gemeinde und verlangte von dieser, die Wiederherstellung einer gesetzeskonformen Situation, nachdem ein Expertenbericht erhebliche rechtliche Mängel (Nichtkonformitäten) bei den im Ferienort Verbier gebauten Chalets festgestellt hatte.

Anschliessend hat der Kanton über die mit der Weiterverfolgung dieses Dossiers beauftragte Arbeitsgruppe und Unterarbeitsgruppe die von der Gemeinde Bagnes übermittelten Informationen regelmässig geprüft, stichprobenartig Akteneinsicht genommen und Besuche vor Ort durchgeführt. Im Juni 2018 hatte der Staatsrat festgestellt, dass die erzielten Fortschritte immer noch unzureichend waren, und forderte die Gemeinde deswegen auf, 18 Korrekturmassnahmen umzusetzen und Halbjahresberichte über deren Umsetzung vorzulegen. Für jeden Halbjahresbericht hat der Staatsrat der Gemeinde eine Analyse der als erledigt wie auch als verbesserungswürdig erachteten Punkte sowie der klärungsbedürftigen Fragen vorgelegt.

Im Mai 2020 hat der Staatsrat eine neue Aufforderung an die Gemeinde Bagnes gerichtet, damit diese ihre Regularisierungsarbeiten bis Ende Jahr abschliesst. Nach dem Entscheid des Bundesgerichts, das die Berufung der Gemeinde Bagnes gegen die Aufforderung des Staatsrats für unzulässig erklärt hatte, wurde diese aktualisiert und die Frist für die Gemeinde, die Prüfung der einzelnen Fälle abzuschliessen und die damit verbundenen Entscheide zu treffen, wurde bis zum 31. August 2021 verlängert. Der Staatsrat hat die Gemeinde zudem aufgefordert, ihm für den 30.September 2021 einen Abschlussbericht über den Regularisierungsprozess vorzulegen.

Der Kanton hat diesen Bericht mit mehreren hundert Dossiers im Anhang erhalten. Er muss nun prüfen, ob die gesetzten Anforderungen erfüllt wurden und behält sich das Recht vor gegebenenfalls zweckdienliche Massnahmen zu ergreifen. Hierfür hat der Staatsrat alle erhaltenen Dokumente der Unterarbeitsgruppe «Arbeitsbewilligungen ehemalige Gemeinde Bagnes» zur Untersuchung und Prüfung übermittelt. Die interdepartementale Arbeitsgruppe, die für die Weiterverfolgung und die Koordination des Dossiers auf kantonaler Ebene zuständig ist und bis zu seinem Regierungsaustritt der Verantwortung von Jacques Melly unterlag, wird nun vom Staatsratspräsidenten Frédéric Favre geleitet.