Medienmitteilung

Krankenkassenprämien 2022 - Die durchschnittliche Prämie im Wallis sinkt

28/09/2021 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Nachdem die Krankenkassenprämien mehrere Jahre in Folge gestiegen sind, sinken sie 2022 im Wallis. Die durchschnittliche Prämie für Erwachsene sinkt um 3,30 Franken pro Monat auf 356 Franken (-0,9 %). Grund für diesen Rückgang ist vor allem die COVID-19-Pandemie, die zu einer Verminderung der ordentlichen Aktivität der Spitäler und Arztpraxen sowie zu einer Kostenverlagerung zulasten der kantonalen Finanzen geführt hat, da der Kanton Wallis die aufgrund der Gesundheitskrise entstandenen Kosten der Spitäler und Alters- und Pflegeheime (APH) finanziert hat. Für 2022 schlägt der Staatsrat vor, zusätzlich 9,8 Millionen Franken für individuelle Prämien-verbilligungen bereitzustellen. Damit sollen Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen unterstützt werden, insbesondere diejenigen, die von der Pandemie wirtschaftlich besonders stark betroffen waren.

Die zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie getroffenen Entscheidungen, insbesondere die Einstellung des elektiven Betriebs der Spitäler, haben sich auf die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommenen Kosten ausgewirkt und führten so zu Einsparungen für die Versicherer. Die OKP-Kosten in Zusammenhang mit dem stationären Betrieb der Spitäler und den Aktivitäten von Praxisärztinnen und -ärzten sind 2020 um 3,8 % bzw. 3,5 % gesunken. Die Kosten pro Versicherten zulasten der OKP nahmen im 2020 um 0,6% ab. Überdies wurde ein Teil der durch die Pandemie entstandenen Kosten von der öffentlichen Hand und nicht von den Krankenversicherungen getragen. Um die Einnahmeausfälle der Spitäler und APH sowie den Kauf von Schutzmaterial für Gesundheitsfachpersonen zu finanzieren, hat der Kanton Wallis für das Jahr 2020 mehr als 60 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Dank dieses Betrags, der über Steuern finanziert wurde, sind die für die OKP anfallenden Kosten gesunken. Die Reduzierung der durchschnittlichen Krankenkassenprämie im Jahr 2022 spiegelt diese Entwicklung wider und ermöglicht eine Umverteilung des während der Krise durch die Prämien- und Steuerzahlerinnen und -zahler finanzierten Beitrags.

Prämien 2022 für das Wallis:

Durchschnittliche Prämie

In Franken

Differenz
in Franken

Differenz
in %

Erwachsene

CHF 355,70

CHF -3,30

-0,9 %

Junge Erwachsene (19-25 Jahre)

CHF 259,80

CHF -3,60

-1,4 %

Kinder (0-18 Jahre)

CHF 91,80

CHF -0,40

-0,5 %

 

Nur in den Kantonen Basel-Stadt und Genf wird die durchschnittliche Prämie für Erwachsene in absoluten Zahlen stärker sinken (Basel-Stadt: -11,40 Franken; Genf: -8,90 Franken). Insgesamt wird die durchschnittliche Prämie für Erwachsene in der Schweiz um 1,20 Franken (-0,3 %) sinken. Die durchschnittliche Prämie für Erwachsene im Wallis wird 18 Franken unter demjenigen der Schweiz liegen. Im Jahr 2022 werden 14 Kantone eine niedrigere durchschnittliche Prämie für Erwachsene haben als das Wallis. Unter den französischsprachigen Kantonen wird das Wallis die niedrigste durchschnittliche Prämie nach dem Kanton Freiburg haben.

Die finanzielle Belastung für die grösste Anzahl Haushalte verringern

Um Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen dabei zu helfen, ihre Krankenkassenprämien zu bezahlen, schlägt der Staatsrat vor, für das Jahr 2022 zusätzlich 9,8 Millionen Franken an Subventionen für die Krankenversicherung bereitzustellen. Mit diesem Betrag können Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, Sozialhilfebeziehende und Personen mit AHV/IV-Ergänzungsleistungen sowie jene Personen unterstützt werden, die von der COVID-19-Krise wirtschaftlich besonders betroffen waren. Der Grosse Rat wird im Dezember über den Gesamtbetrag von 235,4 Millionen Franken entscheiden.

Krankenkassenprämien vergleichen

Wer sich für den Krankenversicherer mit der tiefsten Prämie entscheidet, kann bis zu 140 Franken pro Monat sparen. Prämieneinsparungen sind auch möglich, wenn man sich für eine Wahlfranchise (maximal 2500 Franken pro Jahr) oder für ein anderes Versicherungsmodell (Hausarzt, telemedizinische Voruntersuchung oder andere) entscheidet.

Das Gesundheitsdepartement erinnert daran, dass die von der Grundversicherung vergüteten Leistungen bei allen Krankenversicherungen dieselben sind. Versicherte, die ihre Grundversicherung wechseln möchten, können dies ohne Einschränkung oder Benachteiligung unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand tun, sofern sie ihre Prämien beglichen haben. Der Versicherer darf das Aufnahmegesuch nicht ablehnen, selbst wenn der Versicherte noch in medizinischer Behandlung ist. Die Kündigung oder der Änderungsantrag muss dem Krankenversicherer vor dem 30. November 2021 (Eingangsdatum des Schreibens) zugestellt werden. Es wird empfohlen, das Kündigungsschreiben spätestens Mitte November per Einschreiben zu verschicken.

Die Liste der Prämien pro Krankenversicherer sowie Musterbriefe zur Kündigung oder zum Wechsel der Krankenversicherung sind unter https://www.vs.ch/de/web/ssp/primes verfügbar. Es empfiehlt sich auch, den vom Bund zur Verfügung gestellten Prämienvergleichsrechner zu verwenden, der unter www.priminfo.admin.ch abrufbar ist.