Medienmitteilung

Aufhebung des generellen Feuerverbotes im Freien

18/08/2015 | Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft

(IVS).- In den letzten Tagen hat es im Wallis ausreichend geregnet. Aufgrund dieser Wetterentwicklung entschied Staatsrat Jacques Melly, Chef des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt (DVBU), das seit dem  9. Juli 2015 bestehende Feuerverbot im Wald und Waldesnähe ab sofort aufzuheben.

Die Niederschläge der letzten Tage mit Werten von 27 bis 51 Liter pro Quadratmeter Regen sowie die tieferen Temperaturen haben die Situation betreffend Waldbrandgefahr bedeutend entschärft.

Die Wachsamkeit ist trotzdem aufrecht zu erhalten: jedes Feuer ist zu beaufsichtigen und vor dem Verlassen zu löschen. Das Verbrennen im Freien von Abfällen und Grünabfällen wie Reben, Ästen, Gras, Gestrüpp usw. ist immer verboten, unabhängig von der aktuell erhöhten Waldbrandgefahr.

Sollte sich die Gefahrensituation entscheidend verändern, wird ein neuer Entscheid gefällt und die Gemeinden sowie die Bevölkerung rechtzeitig darüber informiert.

Bei einem Brandausbruch handeln Sie nach dem Grundsatz:

ALARMIEREN (118) – RETTEN – LÖSCHEN

Aktuelle Waldbrandgefahr:

www.vs.ch/waldbrandgefahr

 

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