Medienmitteilung

Aufhebung des generellen Feuerverbotes im Freien

13/08/2015 | Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft

(IVS).- In den letzten Tagen hat es im Wallis unterschiedlich stark geregnet. Die Böden und die Vegetation sind nicht mehr derart stark ausgetrocknet wie Anfang August und auch die Temperaturen sind leicht gefallen. Aufgrund dieser Wetterentwicklung entschied Staatsrat Jacques Melly, Chef des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt (DVBU), das seit dem  24. Juli 2015 bestehende generelle Feuerverbot im Freien ab sofort aufzuheben. Das Feuern im Wald und Waldesnähe gemäss Entscheid vom 9. Juli 2015 bleibt hingegen weiterhin in Kraft. Die Waldbrandgefahr bleibt gross und bedarf einer erhöhten Aufmerksamkeit.

Die Niederschläge der letzten Tage sowie die tieferen Temperaturen haben  die Situation betreffend Waldbrandgefahr entschärft. Gemäss "Meteo Schweiz" ist auch in den nächsten Tagen mit vereinzelten Regenmengen zu rechnen.

Die geforderte Menge von drei Tagen Regen oder rund 50 mm pro m2 Niederschlag ist aber noch nicht überall gefallen. Die die Tieflagen des Rhonehaupttales sowie des Chablais weisen immer noch ein Niederschlagsdefizit auf. Die Waldbrandgefahr bleibt hier somit gross bis sehr gross.

Die Wachsamkeit ist aufrecht zu erhalten: jedes Feuer ist zu beaufsichtigen und vor dem Verlassen zu löschen. Das Verbrennen im Freien von Abfällen und Grünabfällen wie Reben, Ästen, Gras, Gestrüpp usw. ist immer verboten, unabhängig von der aktuell erhöhten Waldbrandgefahr.

Sollte sich die Gefahrensituation entscheidend verändern, wird ein neuer Entscheid gefällt und die Gemeinden sowie die Bevölkerung rechtzeitig darüber informiert.

Bei einem Brandausbruch handeln Sie nach dem Grundsatz:

ALARMIEREN (118) – RETTEN – LÖSCHEN

Aktuelle Waldbrandgefahr:

www.vs.ch/waldbrandgefahr

 

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