Medienmitteilung

Coronavirus (COVID-19) - Neue Nachtragskredite und ein Verpflichtungskredit als Antwort auf die Pandemie

03/09/2021 | Staatsrat

Der Staatsrat hat dem Grossen Rat zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie einen dritten Nachtragskredit in der Höhe von brutto 76,90 Millionen Franken zur Ratifizierung unterbreitet. Davon verbleiben dem Staat nach Abzug der Beiträge Dritter netto 50,15 Millionen Franken. Zusätzlich beantragt die Regierung dem Parlament einen Verpflichtungskredit von 8,8 Millionen Franken für die Verbürgung der Bankdarlehen an Unternehmen, die erhebliche Einnahmenverluste erlitten haben, obwohl sie ihren Betrieb nicht aufgrund eines behördlichen Entscheides schliessen mussten. Der Staatsrat geht davon aus, dass diese Nachtragskredite und die zusätzlichen Steuerausfälle von rund 35 Millionen Franken dank den in den letzten Jahren geäufneten Reserven und nicht budgetierten Erträgen aufgefangen werden können.

Seit mehr als einem Jahr stellt die Bewältigung der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) und insbesondere ihrer gesundheitlichen, wirtschaftlichen, sozialen und sicherheitspolitischen Folgen für den Staatsrat eine grosse Herausforderung dar. Die Regierung hat alles unternommen, um die wirtschaftlichen Folgen dieser Pandemie möglichst abzufedern und die Unternehmen und Mitarbeitenden, die von einer Schliessung oder einem Rückgang ihrer Arbeitstätigkeit betroffen sind, zu unterstützen. Bereits im November 2020 genehmigte der Grosse Rat einen ersten Nachtragskredit im Gesamtbetrag von 122,8 Millionen Franken, wovon bis Ende 2020 61,9 Millionen Franken ausbezahlt wurden. Die zweite Welle der Pandemie erforderte einen erneuten schnellen und massiven Eingriff der Behörden. Im Juni 2021 genehmigte das Parlament einen zweiten Nachtragskredit von 213 Millionen, wovon etwas weniger als die Hälfte vom Bund übernommen werden sollte. Bislang wurden von diesem zweiten Nachtragskredit 148 Millionen Franken verwendet.

Im Rahmen der Bewältigung dieser Krise hat der Staatsrat regelmässig die in seine Zuständigkeit fallenden Massnahmen der laufenden Entwicklung der Situation, den Bundesentscheiden sowie den ihm zur Kenntnis gebrachten Elementen angepasst. Deshalb unterbreitet der Staatsrat dem Grossen Rat zusätzlich einen dritten Nachtragskredit sowie einen Verpflichtungskredit, um die Folgen der Coronavirus-Pandemie zu bewältigen. Diese werden insbesondere als Unterstützung dem öffentlichen Verkehr (Orts- und Reiseverkehr), den als Härtefälle anerkannten Unternehmen, dem Kulturbereich, der Finanzierung der Kontaktnachverfolgung, sowie der Finanzierung der Ertragsausfälle der Spitäler und Langzeitpflegeinstitutionen zugutekommen.

Die dem Grossrat zur Ratifizierung unterbreiteten Nachtragskredite setzen sich wie folgt zusammen:

  • Hilfen zur Abfederung der Einnahmeverluste 2020 im Bereich des Ortsverkehrs – 800'000 Franken;
  • Hilfen zur Abfederung der Einnahmeverluste 2020 im Bereich des Reiseverkehrs – 12’100'000 Franken;
  • Kontaktnachverfolgung, « Covid-19 Hotline » und « Info.Covid@ocvs.ch » – 8’000’000 Franken;
  • Impfung – Entschädigung der Ärztinnen und Ärzte – 900’000 Franken;
  • «Testung / Pooling» und Tests in Gesundheitsinstitutionen – 300'000 Franken;
  • Schutzmaterial – Dienststelle für Gesundheitswesen – 1’000’000 Franken;
  • Sonstige und unvorhergesehene Ausgaben im Gesundheitsbereich – 1'000'000 Franken;
  • Finanzierung der Einnahmeausfälle im Spitalbereich – 11'950'000 Franken;
  • Finanzierung der Einnahmeausfälle im Bereich der Langzeitpflege (kantonaler Beitrag) – 5'000'000;
  • Recht zur Nutzung einer IT-Plattform für die Verwaltung der repetitiven Tests auf breiter Ebene – 450'000 Franken;
  • Hilfen für den Kulturbereich im Rahmen der eidgenössischen Covid-19-Kulturverordnung – 10'800'000 Franken;
  • Subsidiäre kantonale Hilfen für die Kultur – 2'300'000 Franken;
  • Massnahmen zur Unterstützung von als Härtefälle anerkannten Unternehmen mit angeordneter Schliessung ab dem 27. Dezember 2020 für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis zur Aufhebung der Schliessungspflicht – 30'000'000 Franken.

Diese Massnahmen führen für den Staat Wallis zu Bruttoausgaben in der Höhe von 76,90 Millionen Franken beziehungsweise zu Nettoausgaben von 50,15 Millionen nach Abzug der Bundes- und Gemeindebeiträge sowie des Restbetrags eines früheren Budgetkredites.

Nebst den Nachtragskrediten enthält die an den Grossen Rat adressierte Botschaft auch den Antrag um Genehmigung eines Verpflichtungskredites in der Höhe von 8,8 Millionen Franken für kantonale Bürgschaften für Bankdarlehen zugunsten von Unternehmen, die erhebliche Einnahmeverluste erlitten haben, obwohl sie nicht aufgrund eines behördlichen Entscheids schliessen mussten.

Schliesslich wird im Jahr 2021 ein Rückgang der Steuererträge um rund 35 Millionen Franken erwartet. Dieser Verlust ist auf Steuerausfälle und den Verzicht auf Verzugszinsen zurückzuführen.

Der Staatsrat ist der Ansicht, dass es möglich sein wird, diese zusätzlichen Nachtragskredite, die dem Grossen Rat unterbreitet wurden, sowie den Verlust der Steuererträge durch Entnahmen aus der finanzpolitischen Reserve und aus dem Kompensationsfonds für Ertragsschwankungen sowie durch zusätzliche, nicht budgetierte Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (+53 Millionen Franken) zu kompensieren.