Medienmitteilung

Wolfsrudel im Val d’Hérens - Zwei Regulierungsabschüsse angeordnet

30/08/2021 | Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

Nach Erhalt der Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) hat Staatsrat Frédéric Favre die Regulierung des Wolfsrudels im Val d’Hérens angeordnet. Gemäss der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) und dem BAFU sind alle Voraussetzungen nach der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV) für die Anordnung einer Regulierung erfüllt. Die Mindestanzahl getöteter Nutztiere wurde überschritten und die Präsenz eines Wolfsrudels bestätigt. Die Regulierungsbewilligung ist bis am 31. März 2022 gültig.

Staatsrat Frédéric Favre hat entschieden, zwei Regulierungsabschüsse im Val d’Hérens anzuordnen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hatte dem Regulierungsgesuch der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) zugestimmt.

Gemäss der DJFW und dem BAFU sind nach der am 15. Juli 2021 in Kraft getretenen, revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV) alle Voraussetzungen für die Anordnung einer Regulierung erfüllt. Im Val d’Hérens wurden in den letzten 4 Monaten 11 Schafe in einer geschützten Situation getötet. Aufgrund der Analyse des kantonalen Monitorings durch das BAFU, das sich namentlich auf verschiedene Fotografien von Dritten stützte, konnte die Präsenz eines Rudels mit 5 Jungtieren bestätigt werden.

Die Abschussquote ist abhängig von der Fortpflanzung des Rudels: Es dürfen höchstens so viele Wölfe erlegt werden, die die Hälfte der im betroffenen Jahr geborenen Jungtiere nicht überschreitet. Elterntiere sind zu verschonen. Demnach können die Wildhüter der DJFW den Bestand des Rudels um zwei Jungtiere reduzieren.

Der Abschussentscheid wird am 3. September 2021 im Amtsblatt veröffentlicht. Die DJFW ist zuständig für die Umsetzung der Abschussbewilligung, welche bis am 31. März 2022 gültig ist.