Medienmitteilung

Generelles Feuerverbot im Freien

24/07/2015 | Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft

(IVS).- Der Staatsrat des Kantons Wallis hat einen Beschluss um ein generelles Feuerverbot im Freien mit sofortiger Wirkung für das gesamte Kantonsgebiet gefasst. Er fordert die Bevölkerung auf, die Anordnungen der Gemeindebehörden strikte zu befolgen und alles zu unternehmen, damit die Wälder, Wiesen, Brachlandschaften, Maiensäsen und Wohnzonen von Bränden verschont bleiben. Dies gilt auch für das Abfeuern von Feuerwerk.

Seit mehreren Wochen hat es nicht mehr ausgiebig geregnet under ausser einigen Gewittern wird es in den nächsten Tagen kaum regnen. Die Böden sind stark ausgetrocknet und die Vegetationsentwicklung ist gehemmt. Bei dieser trockenen Witterung, den warmen Winden und den hohen Temperaturen ist die Feuergefahr maximal.

Wald, Wiesen und  Gestrüpp sind die sensiblesten Zonen.

Deshalb hat Staatsrat Jacques Melly, Vorsteher des  Departementes für Verkehr, Bau und Umwelt einen Beschluss um ein generelles Feuerverbot im Freien gefasst. Dies gilt auch für das Abfeuern von Feuerwerk für die bevorstehenden Anlässe und für alle 1. Augustfeiern.

Die Verantwortlichen der Verkaufsstellen von Feuerwerk oder anderen Feuerwerksartikel zu Vergnügungszwecken, sind gebeten Ihre Kundschaft vor dem Kauf über diese Massnahme zu informieren. Ein dreisprachiges Plakat ist von der Homepage der Webseite www.vs.ch herunterzuladen.

Die Benützung von Gas- und Elektrogrillen wird toleriert unter folgenden sicherheitstechnischen Massnahmen: Der Grill oder ein entsprechendes Stromaggregat muss auf einer festen Unterlage abgestellt werden (Beton, Teer) und auf jeden Fall ist es untersagt einen Grill direkt auf eine nicht feuerfeste Unterlage (Wald, dürres Gras, u.s.w.) abzustellen. Die nötigen Löschmittel für den Ersteinsatz sind in genügender Anzahl vorhanden und bereitzustellen. (Löscher, Gartenschlauch, u.s.w.)

Eine Entspannung der Lage ist erst nach einer intensiven Regenperiode von mindestens 3 Tagen zu erwarten. Kurze Regenschauer und Gewitter vermögen die gefährliche Situation nicht zu entschärfen. Bei einer wesentlichen Veränderung der Lage werden neue Massnahmen getroffen und die Gemeinden und die Medien des Kantons Wallis neu informiert.

Die Gemeinden sind gemäss geltender gesetzlicher Grundlagen auf ihrem Territorium verantwortlich für die Durchsetzung dieser Massnahmen. Die offiziellen Kontrollorgane werden jegliche Widerhandlungen den zuständigen Behörden anzeigen.

Bei einem Brandausbruch  handeln Sie nach dem Grundsatz:

ALARMIEREN (118) – RETTEN – LÖSCHEN

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