Medienmitteilung

Kantonsfinanzen - Vorgehensweise zur Wiederherstellung des Gleichgewichts

16/06/2015 | Kantonale Finanzverwaltung
(IVS). – Der Staatsrat hat die weitere Vorgehensweise zur Wiederherstellung des Gleichgewichts der Kantonsfinanzen festgelegt. Gestützt auf die Berichte des Wirtschaftsforschungsinstituts BAKBASEL und die kantonalen Hochrechnungen hatte der Staatsrat im vergangenen Februar die dafür bereitzustellenden Mittel auf 120 Millionen Franken festgelegt. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Staatsrat heute den Umfang, den Prozess und die Organisation des Projekts definiert. Zwar wird der Reduktion des Aufwands der Laufenden Rechnung Priorität eingeräumt, aber eine Senkung der Investitionen sowie eine allfällige Erhöhung der Einnahmen gehören ebenfalls zu den Instrumenten, die dem Staatsrat zur Verfügung stehen. Bis Ende 2015 müssen die Dienststellen des Staates und die subventionierten Einrichtungen konkrete Massnahmen hinsichtlich einer nachhaltigen Reduktion ihres Aufwands der Laufenden Rechnung vorschlagen. Die Legislative und die Judikative werden vom Staatsrat ebenfalls aufgefordert, sich an den diesbezüglichen Anstrengungen zu beteiligen. Erste Massnahmen hinsichtlich eines ausgeglichenen Budgets 2016 werden, wie bereits 2015, bis Ende August verabschiedet. Die Resultate werden für das erste Halbjahr des kommenden Jahres erwartet.

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