Medienmitteilung

Ablehnung der ersten Etappe der Reform R21

15/06/2015 | Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten

(IVS).- Nach Veröffentlichung der Abstimmungsresultate zur Revision der Verfassung (R21) hat die Dienststelle für innere und äussere Angelegenheiten (DIKA) die von den Gemeinden zugestellten und ins kantonale Informatiksystem eingegebenen Resultate überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Eingabefelder der zwei Fragen in Einzelfällen verwechselt wurden. In der Folge mussten kleinere Korrekturen vorgenommen werden. Auf das Abstimmungsresultat als solches, haben die Korrekturen jedoch keinen Einfluss. 

Die ins kantonale System eingegebenen Resultate zeigten, dass 50.1% von jenen, die eine Meinung äusserten, Ja zur Zusammensetzung und dem Wahlmodus des Grossen Rates gesagt hatten, 51.7% nahmen die neue Organisation der Walliser Behörden an. Wie üblich, wurden diese provisorischen Resultate von der DIKA überprüft, dabei wurde festgestellt, dass die Eingabefelder a und b in Einzelfällen verwechselt wurden. Nach Korrektur der fehlerhaften Einträge sehen die definitiven Zahlen wie folgt aus: 50.2% von jenen, die eine Meinung äusserten, sagten Nein zur Zusammensetzung und dem Wahlmodus des Grossen Rates, 52.1% nahmen die neue Organisation der Walliser Behörden an.

Diese Korrekturen haben auf das Abstimmungsresultat keinen Einfluss. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, müssen gemäss Kantonsverfassung sämtliche eingegangenen Abstimmungszettel berücksichtigt werden. Das absolute Mehr errechnet sich auf der Basis aller eingegangenen Abstimmungszettel. Somit wurden beide Vorlagen (a und b) abgelehnt.  

Wie bei allen Abstimmungen sind die von der DIKA kontrollierten und im Amtsblatt veröffentlichen Schlussresultate verbindlich.

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