Medienmitteilung

Ablehnung der ersten Etappe der Reform R21

14/06/2015 | Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten

(IVS).- Der Staatsrat hat die Abstimmungsresultate betreffend die Revision der Verfassung (R21) zur Kenntnis genommen. 50.1% von jenen, die eine Meinung äusserten, haben zur Zusammensetzung und dem Wahlmodus des Grossen Rates Ja gesagt.   51.7% nahmen die neue Organisation der Walliser Behörden an. Da es sich aber um eine Verfassungsänderung handelt, muss das Total der eingegangenen Bulletins inklusive leere Bulletins (8‘171 für die erste Frage, 8‘490 für die zweite Frage) berücksichtigt werden. Aufgrund dieser Ausgangslage sind beide Fragen abgelehnt worden.

Die Walliser Bevölkerung hat ein Wahlsystem für den Grosser Rat abgelehnt (leere Bulletins inbegriffen), welches die Nähe zur Region versprach und gleichzeitig den Anordnungen der bundesgerichtlichen Rechtssprechung entsprach. Auch hat sie die Garantie einer Mindestvertretung für das Oberwallis verweigert.

Sowohl die Aufhebung des Bezirks als Verwaltungseinheit samt der dazugehörigen Organe (Bezirksrat, Präfekt, Vizepräfekt), als auch die Verlegung der Wahlen auf den Herbst wurden knapp abgelehnt. Dasselbe gilt für die Abschaffung der Regel, wonach pro Bezirk nur ein Staatsrat in der Regierung vertreten sein darf.

Regierung und Parlament eine Lösung finden, die es erlaubt, die kantonalen Wahlen 2017 konform zur bundesgerichtlichen Rechtssprechung durchzuführen.

Ferner wird der Staatsrat die Situation detailliert analysieren und den Prozess zur Revision der Verfassung überdenken. Er wird seine Planung im Anschluss vorlegen.

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