Medienmitteilung

Schlussbericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission zum Gesundheitsnetz Wallis

08/04/2015 | Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur

(IVS).- Der Staatsrat hat den Schlussbericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission zum Gesundheitsnetz Wallis (PUK-GNW) zur Kenntnis genommen. Dieser Bericht hat das Vorgehen innerhalb von Spital Wallis (HVS) im Anschluss an die von den Medien aufgegriffenen Vorfälle in der hochspezialisierten Viszeralchirurgie untersucht. Die PUK-GNW formuliert Empfehlungen an den Kanton in den Bereichen der Planung und der Aufsicht.

Die PUK-GNW wurde im März 2014 vom Grossen Rat im Anschluss an einige Vorfälle in der hochspezialisierten Viszeralchirurgie im HVS und an verschiedene Audits und Gutachten eingesetzt. Das Mandat der PUK umfasst die Organisation und Leitung von Spital Wallis sowie die Rolle des Departements und der Dienststelle als Aufsichts- und Planungsbehörden.

Forderung von Verbesserungsmassnahmen

Die PUK-GNW formuliert verschiedene Empfehlungen an den Kanton im Bereich der Aufsicht sowie der Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsbehörden und Spital Wallis. Auch sollen die Beziehungen zwischen dem Verwaltungsrat, der Generaldirektion und den Spitalzentren geklärt werden, insbesondere soll den Zentrumsdirektionen eine möglichst hohe Unabhängigkeit von der Generaldirektion gewährt werden. Nach Analyse dieser Empfehlungen wird der Staatsrat die entsprechenden Verbesserungsmassnahmen vorschlagen.

Empfehlungen bereits in der Umsetzung

Verschiedene Massnahmen aus den Empfehlungen der PUK-GNW wurden bereits umgesetzt oder sind im Gang. Mit dem neuen, 2015 in Kraft getretenen Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen können die Anforderungen an die Verbesserung der Pflegequalität und der Patientensicherheit verstärkt werden. Das Departement hat die Leitlinien zur Überwachung der Qualität von Spital Wallis angenommen. Ebenso hat der Staatsrat im September 2014 eine neue Kommission für die Patientensicherheit und die Pflegequalität (KPSPQ) ernannt. Die neue Spitalplanung, welche im November 2014 vom Staatsrat angenommen wurde, entspricht auch den Empfehlungen, insbesondere was das „Tumorboard“ in Krebsfällen, die Interventionszeiten sowie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen medizinischen Spezialisten anbelangt. Die Qualitätsindikatoren werden regelmässig weiterverfolgt. Im Anschluss an die Regierungsentscheide im Dezember 2014 wird 2015 der Wettbewerb zur Renovierung der Spitalinfrastrukturen lanciert. Insbesondere in der hochspezialisierten Viszeralchirurgie (HSM) entsprechen die Schlussfolgerungen der PUK-GNW den Massnahmen, die vom Kanton im Anschluss an das Gutachten von Prof. Houben verlangt wurden.

MM