Medienmitteilung

« Parc éolien du Grand-Chavalard »

20/05/2015 | Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten

(IVS).-  Der Staatsrat hat die Homologation des DNP « Parc éolien du Grand-Chavalard » samt Reglement abgelehnt. Im Anschluss an die Publikation des Urversammlungsbeschlusses der Gemeinde Charrat vom 9. Februar 2014 haben mehrere Beschwerdeführer die Rechtmässigkeit des Gesuches der Gemeinde angefochten. Dies, weil am selben Tag die Bürger der Gemeinde Saxon den interkommunalen DNP « Parc éolien du Grand-Chavalard » samt Reglement abgelehnt hatten.

Im Zuge der Prüfung des Homologationsgesuches hat der Staatsrat erwogen, dass es sich beim interkommunalen DNP « Parc éolien du Grand-Chavalard » um einen Sondernutzungsplan handelt, der die Errichtung von vier Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinden Charrat und Saxon vorsieht.

Er hat festgestellt, dass die Bürger der Gemeinde Charrat sich am 9. Februar 2014 zwar nicht für die Errichtung von zwei neuen Windkraftanlagen auf ihrem Gemeindegebiet, hingegen für die Annahme eines interkommunalen DNP ausgesprochen haben. Letzterer stellt eine Einheit dar und kann nach der Abstimmung nicht so geteilt, unterteilt oder korrigiert werden, dass dieser der alleinigen Annahme durch die Gemeinde Charrat Rechnung tragen kann.

Die Ablehnung der Bürger der Gemeinde Saxon führt zur Aufhebung dieses interkommunalen DNP. Der Interpretation der Abstimmung vom 9. Februar 2014 durch die Gemeinde Charrat kann nicht gefolgt werden, da diese sich deutlich von der Abstimmungsvorlage unterscheidet. In der Tat lässt nichts darauf schliessen, dass die Bürger der Gemeinde Charrat das Projekt auch befürwortet hätten, wenn sie sich nur über die Erstellung von zwei Windkraftanlagen auf ihrem eigenen Gemeindegebiet hätten aussprechen müssen.

Aus diesen Gründen konnte der Staatsrat den DNP « Parc éolien du Grand Chavalard » samt Reglement nicht homologieren.

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